Akademik

geheim
verborgen; verstohlen; heimlich; okkult; klandestin (veraltend); getarnt; vertraulich

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ge|heim [gə'hai̮m] <Adj.>:
1. nicht öffentlich bekannt; vor andern, vor der Öffentlichkeit absichtlich verborgen gehalten; nicht für andere bestimmt:
eine geheime Zusammenkunft; seine geheimsten Gedanken, Wünsche; es fanden geheime Verhandlungen statt; eine geheime Wahl (Wahl, bei der die Meinung des einzelnen Wählers nicht bekannt wird); der Ort der Verhandlungen wurde streng geheim gehalten; diese Nachricht bleibt geheim.
2. in einer verstandesmäßig nicht erklärbaren Weise wirksam:
geheime Kräfte besitzen; von ihr ging eine geheime Anziehungskraft aus.
Syn.: dunkel, mysteriös, rätselhaft, übernatürlich, unerklärbar.

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ge|heim 〈Adj.〉
1. nicht für Außenstehende bestimmt
2. verborgen, heimlich
3. ohne Namensnennung (Abstimmung)
● \geheimer Befehl; \geheime Botschaft; \geheimes Fach Geheimfach; einen \geheimen Kummer haben; Geheimer Rat 〈urspr.〉 Angehöriger eines dem Landesherrn unmittelbar unterstehenden Ratskollegiums sowie das Kollegium selbst; 〈seit dem 17. Jh.〉 Angehöriger eines Ministeriums; 〈bis 1918〉 Titel für höchste Beamte; \geheime Sitzung; Geheime Staatspolizei 〈i. w. S.〉 polit. Polizei zum Schutz der Einrichtungen u. leitenden Persönlichkeiten eines (bes. autoritär regierten) Staates; 〈i. e. S.; Kurzw.: Gestapodie politische Polizei in Dtschld. 1934-1945 mit fast unbeschränkter Macht u. berüchtigten terroristischen Methoden; \geheimer Vorbehalt heiml. Absicht, das in einer Willenserklärung Gesagte nicht einzuhalten; \geheimes Wahlrecht; \geheime Zusammenkunft\geheim halten verschweigen, nicht mitteilen, nicht veröffentlichen; eine neue Information \geheim haltenstreng \geheim! (als Aufschrift auf Briefen)im Geheimen heimlich, unbemerkt; jmdm. etwas im Geheimen mitteilen vertraulich [urspr. „zum Haus gehörig, vertraut“; → Heim]

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ge|heim <Adj.> [mhd. geheim = heimlich, vertraut, zu: geheim, geheime = vertrauter Umgang, zu Heim]:
a) vor anderen, vor der Öffentlichkeit absichtlich verborgen gehalten; bewusst nicht bekannt gegeben, nicht für andere bestimmt:
eine -e Zusammenkunft;
ihre -sten Gedanken, Wünsche;
-e Wahl (Wahl, bei der geheim bleibt, wie jede[r] einzelne Wählende gestimmt hat);
der -e Vorbehalt (Rechtsspr.; stillschweigend abweichende Auslegung od. Umdeutung einer Aussage durch den Sprechenden, die Sprechende);
g. abstimmen;
der Ort der Verhandlungen wurde g. gehalten;
im Geheimen (1. im Verborgenen, von anderen unbemerkt; heimlich: ganz im Geheimen wurde das Fest vorbereitet. 2. im Innersten, insgeheim: im Geheimen bedauerte er den Vorfall);
b) in seiner Art ein Geheimnis (2) bleibend, in einer mit dem Verstand nicht erklärbaren Weise wirksam:
-e Kräfte besitzen;
von ihr ging eine -e Anziehungskraft aus.

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ge|heim <Adj.> [mhd. geheim = heimlich, vertraut, zu: geheim, geheime = vertrauter Umgang, zu ↑Heim]: a) vor anderen, vor der Öffentlichkeit absichtlich verborgen gehalten; bewusst nicht bekannt gegeben, nicht für andere bestimmt: eine -e Zusammenkunft; ihre -sten Gedanken, Wünsche; ... einem Schlüsselroman der römischen Gesellschaft, in dem sich viele Bürger von Rang und Vermögen mit ihren -en Leidenschaften ... wieder finden würden (Ransmayr, Welt 54); Da arbeitete in -er Mission monatelang eine Sonderkommission (Prodöhl, Tod 52); -e Wahl (Wahl, bei der geheim bleibt, wie jede[r] einzelne Wählende gestimmt hat); diese Nachricht bleibt g.; g. abstimmen; der Ort der Verhandlungen wurde streng g. gehalten; mein Frühstück an diesem Morgen war ein Brei gewesen, dessen Bestandteile meine Frau vor mir g. hielt (Heym, Schwarzenberg 64); warum musst du immer so g. tun (ugs. abwertend; so tun, als hättest du ein Geheimnis zu hüten), das kann doch jeder wissen!; der -e Vorbehalt (Rechtsspr.; stillschweigend abweichende Auslegung od. Umdeutung einer Aussage durch den, die Sprechende); *im Geheimen (1. im Verborgenen, von anderen unbemerkt; heimlich: ganz im Geheimen wurde das Fest vorbereitet. 2. im Innersten, insgeheim: im Geheimen bedauerte er den Vorfall); b) in seiner Art ein ↑Geheimnis (2) bleibend, in einer mit dem Verstand nicht erklärbaren Weise wirksam: -e Kräfte besitzen; von ihr ging eine -e Anziehungskraft aus; ∙ c) eng verbunden, in naher Beziehung (zu jmdm.) stehend: angesehen große Herrenleute, die mir g. sind und gar wohl vertraut (Schiller, Tell I, 2).

Universal-Lexikon. 2012.