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einziehen
sichern; sicherstellen; requirieren; beschlagnahmen; konfiszieren; einberufen; (Wohnung) beziehen; streichen; bergen; reffen

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ein|zie|hen ['ai̮nts̮i:ən], zog ein, eingezogen:
1. <tr.; hat
a) (ein Körperteil) in Richtung Körpermittelpunkt bewegen:
den Kopf, den Bauch einziehen.
b) zu sich hin ziehen:
die Netze, die Segel, die Fahne einziehen.
Syn.: bergen, einholen.
2. <tr.; hat
a) (privaten Besitz) beschlagnahmen:
der Staat zog ihren Besitz ein.
Syn.: enteignen, pfänden, sicherstellen.
b) (Beträge, zu deren Zahlung man [gesetzlich] verpflichtet ist) kassieren:
die Bank zog den Betrag ein.
Syn.: einsammeln, eintreiben.
3. <tr.; hat zum [Militär]dienst einberufen:
ein weiterer Jahrgang wurde eingezogen.
Syn.: rekrutieren.
4. <itr.; ist (in einem [feierlichen] Zug) gemeinsam, in einer Kolonne hineinmarschieren:
die Mannschaften ziehen in das Stadion ein.
Syn.: 1betreten, einmarschieren, eintreten, gehen.
5. <itr.; ist (mit seiner Habe) in eine Wohnung, ein Haus, ein Zimmer ziehen:
wir zogen am nächsten Tag [in das Haus] ein.
Syn.: beziehen.
6. <itr.; ist eindringen:
die Salbe zieht schnell [in die Haut] ein.

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ein||zie|hen 〈V. 287
I 〈V. tr.; hat
1. hineinziehen, einführen (Gummiband)
2. einsaugen (Luft)
3. einwärtsziehen (Feuchtigkeit)
4. an sich heranziehen (Krallen)
5. einklemmen (Schwanz)
6. herunterziehen, einholen (Flagge)
7. einfordern, einkassieren, eintreiben (Gelder, Schulden, Steuern)
8. wegnehmen, beschlagnahmen (Vermögen), konfiszieren (Druckschrift)
9. zurückziehen, aus dem Handel, Verkehr nehmen (Banknoten)
10. 〈Mil.〉 zum Militär-, Wehrdienst einberufen (Rekruten)
11. einbauen, dazwischensetzen (Balken, Wand)
12. 〈Typ.〉 zurücksetzen, nicht am Zeilenanfang beginnen lassen (Wörter, Zeilen)
13. 〈fig.〉 forschend einholen (Erkundigungen)
● ein Band in den Wäschebeutel \einziehen; über jmds. Vergangenheit Erkundigungen \einziehen; einen Faden in ein Nadelöhr \einziehen; das Fahrgestell am Flugzeug \einziehen; die alten Fünfmarkstücke wurden eingezogen; demnächst wird ein weiterer Jahrgang eingezogen 〈Mil.〉; die Katze zieht die Krallen ein; die Ruder, die Segel \einziehen; Schuldbeträge gerichtlich \einziehen; die Schultern \einziehen; mit eingezogenem Schwanz lief der Hund zurück; ich habe mir einen Splitter eingezogen; die letzte Nummer dieser Zeitschrift wurde laut einstweiliger Verfügung eingezogen
II 〈V. intr.; ist
1. Wohnung nehmen, sich einmieten, Wohnung, Zimmer beziehen
2. eindringen (Feuchtigkeit)
3. einmarschieren, hereinkommen
● endlich ist der Frühling eingezogen 〈fig.〉; mit dem Besuch der Kinder zog fröhliches Leben bei ihnen ein 〈fig.〉; die neuen Mieter sind gestern in unser Haus eingezogen ● die Truppen zogen in die Stadt ein; mit vielen Tieren und Wagen zog der Zirkus in die Stadt ein; in diesen Stoff zieht die Feuchtigkeit nicht so leicht ein

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ein|zie|hen <unr. V.>:
1. <hat>
a) durch Hineinziehen an einer bestimmten Stelle einfügen:
ein neues Gummiband [in den Bund, in die Turnhose] e.;
sich einen Spreißel e. (landsch.; einreißen);
b) einbauen, einfügen:
eine Zwischenwand, einen Balken e.
2. <hat>
a) ziehend einholen:
das Fahrgestell e.;
b) nach innen, nach unten, an seinen Ausgangspunkt zurückziehen:
den Bauch e.;
der Hund hatte den Schwanz eingezogen (eingeklemmt).
3. <hat> in sich hineinsaugen; einatmen:
die Luft e.
4. <ist> eindringen; von etw. völlig aufgesogen, aufgenommen werden:
die Creme zieht rasch [in die Haut] ein.
5. <ist> sich [in einer Gruppe, einer Formation o. Ä.] gehend, marschierend od. fahrend in einen Ort, in einen umschlossenen Bereich [hinein]begeben:
die Sportler zogen [ins Stadion] ein;
Ü die Partei ist mit elf Abgeordneten ins Parlament eingezogen (hat elf Parlamentssitze bekommen);
die Mannschaft ist in die Endrunde eingezogen (Sport; hat die Endrunde erreicht).
6. <hat> einberufen (2):
zur Marine eingezogen werden.
7. <ist> mit seinem Besitz, seiner beweglichen Habe in eine Wohnung o. Ä. ziehen:
eine neue Mieterin ist [in die Wohnung] eingezogen.
8. <hat>
a) einen Geldbetrag, auf den man Anspruch hat, anfordern u. beitreiben:
Steuern e.;
b) (von staatlicher Seite) jmds. Besitz beschlagnahmen, konfiszieren:
jmds. Vermögen e.
9. <hat>
a) für ungültig erklären u. aus dem Verkehr ziehen:
Banknoten e.;
b) (eine Stelle) streichen, nicht mehr besetzen:
Stellen e.
10. <hat> (Amtsspr.) einholen, einfordern; sich geben lassen:
Erkundigungen [über jmdn., etw.] e.
11. <hat> (Druckw.) (von Zeilen, Einzelwörtern) weiter rechts beginnen lassen als den übrigen Satz:
eine halbe Zeile e.

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ein|zie|hen <unr. V.>: 1. <hat> a) durch Hineinziehen an einer bestimmten Stelle einfügen: einen Faden [in die Nadel], ein Gummiband [in den Bund] e.; ein Kabel e. (verlegen); (landsch.; mit der Nebenvorstellung des Unabsichtlichen:) ich habe mir einen Splitter in die Hand eingezogen; b) einbauend einfügen: eine Zwischenwand, einen Balken e. 2. <hat> a) ziehend einholen: die Fahne, die Segel, das Fahrgestell e.; Langsam fährt der Fischer in die Runde und schleppt das Netz hinter sich her. Als er es dann einzieht, staunt Karl, was da alles herausgepflückt wird (Kempowski, Zeit 169); b) nach innen, nach unten, an seinen Ausgangspunkt zurückziehen: den Kopf, den Bauch e.; der Hund hatte den Schwanz eingezogen (eingeklemmt); „Ich muss zu meiner Familie heim, entschuldigte Anderl sich mit eingezogenem Genick (Kühn, Zeit 357). 3. in sich hineinsaugen; einatmen <hat>: die Luft e. 4. eindringen; von etw. völlig aufgesogen, aufgenommen werden <ist>: die Creme zieht rasch [in die Haut] ein; die Feuchtigkeit ist in den Boden eingezogen. 5. sich [in einer Gruppe, einer Formation o. Ä.] gehend, marschierend od. fahrend in einen Ort, in einen umschlossenen Bereich [hinein]begeben <ist>: die Sportler zogen [ins Stadion] ein; Ü die Partei ist mit 10 Abgeordneten in den Landtag eingezogen (gekommen); die Mannschaft ist in die Endrunde eingezogen (Sport; hat die Endrunde erreicht); endlich zog wieder Gemütlichkeit in unser/in unserem Haus ein; Eine trostlose Stimmung zog mit der grauen Dämmerung in die schmucklose Wohnküche ein (Sommer, Und keiner 308). 6. einberufen (2) <hat>: zur Marine eingezogen werden; ein paar Urlaubswochen nur, 1941 hatten sie geheiratet, da war er längst eingezogen (Danella, Hotel 25). 7. mit seinem Besitz, seiner beweglichen Habe in eine Wohnung o. Ä. ziehen <ist>: eine neue Mieterin ist [in die Wohnung] eingezogen; Drei Wochen später zogen sie und Torsten in sein Haus ein (Danella, Hotel 269). 8. <hat> a) einen Geldbetrag, auf den man Anspruch hat, anfordern u. beitreiben: Gelder, Steuern e.; b) (von staatlicher Seite) jmds. Besitz beschlagnahmen, konfiszieren: jmds. Vermögen e.; Die Waren und der erzielte Erlös wurden auf der Grundlage zoll- und devisenrechtlicher Bestimmungen eingezogen (Freie Presse 24. 11. 89, 6); Bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder der Verwendung als Kraftfahrzeugführer ist der Führerschein einzuziehen (Straßenverkehrsrecht 117). 9. <hat> a) für ungültig erklären u. aus dem Verkehr ziehen: Münzen, Banknoten e.; b) (eine Stelle) streichen, nicht mehr besetzen: Ämter, Stellen e. 10. (Amtsspr.) einholen, einfordern; sich geben lassen <hat>: Erkundigungen [über jmdn., etw.] e. 11. (Druckw.) (von Zeilen, Einzelwörtern) weiter rechts beginnen lassen als den übrigen Satz <hat>: eine halbe Zeile e. ∙ 12. einschränken (1 a): Abbrechen, e., sparen will ich gern (Lessing, Nathan II, 2). ∙ 13. fesseln (2): sie habe ihn mehrere Monate lang eingezogen und heiß genug auf ihrem Rost gehalten (Mörike, Mozart 256). ∙ 14. einrenken: Pferde und Ochsen waren scheu geworden, ... hatten ... sich über Felsen gestürzt, und schwer verwundet ... schrie mancher, dem man zerrissene Glieder einzog und zusammenband (Gotthelf, Spinne 46).

Universal-Lexikon. 2012.