Akademik

einholen
überholen; übertreffen; ordern; einkaufen; beauftragen; nachfragen

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ein|ho|len ['ai̮nho:lən], holte ein, eingeholt <tr.; hat:
1.
a) an jmdn., der einen Vorsprung hat, [schließlich] herankommen:
er konnte sie noch einholen.
b) (einen [Leistungs]rückstand) aufarbeiten, wettmachen:
die verlorene Zeit, das Versäumte rasch wieder einholen; in Englisch hatte sie ihre Mitschüler bald eingeholt.
Syn.: aufholen, gleichziehen mit.
2. sich [bei jmdm.] holen, sich geben lassen:
jmds. Rat, Erlaubnis einholen; eine Genehmigung, ein Gutachten einholen; Auskünfte über jmdn. einholen.
Syn.: sich 1 beschaffen.
3. (landsch.) einkaufen:
Brot, Wurst einholen; sie ist noch rasch einholen gegangen.
Syn.: kaufen.

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ein||ho|len 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉
1. anfordern (Anweisung, Rat)
2. einziehen (Erkundigungen)
3. einziehen, hereinholen (Boot, Tau)
4. herunterholen, herunterlassen (Flagge, Segel)
5. jmdn. \einholen
5.1 nachlaufend od. -fahrend erreichen
5.2 jmds. Leistungen nach anfängl. Zurückbleiben gleichkommen
5.3 jmdn. abholen u. an einen Ort geleiten
Auskunft \einholen; die Erlaubnis od. Genehmigung \einholen (für, zur ...); jmds. Urteil \einholen; einen Verlust \einholen einen V. ausgleichen, wiedergutmachen, wettmachen; das Versäumte \einholen noch tun, nachholen
II 〈V. intr.; umg.〉 den täglichen Bedarf an Lebensmitteln kaufen ● \einholen gehen

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ein|ho|len <sw. V.; hat:
1.
a) an jmdn., der einen Vorsprung hat, herankommen, ihn erreichen:
geht schon voraus, ich hole euch wieder ein;
Ü die Vergangenheit hat ihn eingeholt (er konnte sie nicht hinter sich lassen);
b) einen [Leistungs]rückstand aufholen, Versäumtes wettmachen, ausgleichen:
das Versäumte rasch wieder e.
2. von unten herauf- bzw. von oben herunterziehen, hereinholen, einziehen u. verwahren:
die Fahne e.;
die Fischer holten die Netze ein.
3. (landsch.) einkaufen (1 a):
Gemüse e.;
sie ist e. gegangen.
4. in einem bestimmten Zeremoniell entgegengehen, empfangen u. feierlich geleiten:
die hohen Gäste wurden eingeholt.
5. sich geben lassen, erbitten:
ein Gutachten e.;
Erkundigungen über jmdn. e.;
ich habe seinen Rat eingeholt (habe mich von ihm beraten lassen).

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ein|ho|len <sw. V.; hat: 1. a) an jmdn., der einen Vorsprung hat, herankommen, ihn erreichen: geht schon voraus, ich hole euch wieder ein; Ü die Vergangenheit hat ihn eingeholt (er konnte sie nicht hinter sich lassen); b) einen [Leistungs]rückstand aufholen, Versäumtes wettmachen, ausgleichen: die verlorene Zeit, das Versäumte rasch wieder e.; in Englisch hatte sie ihre Mitschüler bald eingeholt. 2. von unten herauf- bzw. von oben herunterziehen, hereinholen, einziehen u. verwahren: die Fahne, eine Leine e.; die Fischer holten die Netze ein. 3. (ugs.) einkaufen (1 a): Brot, Gemüse e.; sie ist noch rasch e. gegangen. 4. in einem bestimmten Zeremoniell entgegengehen, empfangen u. feierlich geleiten: die hohen Gäste, die neuen Glocken wurden eingeholt. 5. sich geben lassen, erbitten: eine Genehmigung, ein Gutachten e.; Erkundigungen über jmdn. e.; Als nächstes müssen etappenweise die Bewilligungen für die Grabarbeiten ... eingeholt werden (Nordschweiz 29. 3. 85, 9); Erst musste die Zustimmung der AOK zur Kostenübernahme eingeholt werden (Hackethal, Schneide 77); ich habe seinen Rat eingeholt (habe mich von ihm beraten lassen).

Universal-Lexikon. 2012.