sichergehen; (sich) vergewissern; sichern; requirieren; beschlagnahmen; einziehen; konfiszieren; gewährleisten; (für etwas) geradestehen; verbürgen; Sorge tragen; (für etwas) die Verantwortung übernehmen; garantieren; versprechen; sorgen; zusichern
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si|cher|stel|len ['zɪçɐʃtɛlən], stellte sicher, sichergestellt <tr.; hat:1. dafür sorgen, dass etwas nicht gefährdet wird:
die Energieversorgung muss sichergestellt werden; jmdn. finanziell sicherstellen; stellen Sie sicher, dass Sie die benötigte Unterstützung bekommen.
2. in behördlichem Auftrag vor unrechtmäßigem Zugriff oder unrechtmäßiger, die Allgemeinheit gefährdender Nutzung schützen:
ein Teil der gestohlenen Waren konnte sichergestellt werden; der Führerschein des Geisterfahrers wurde sichergestellt.
Syn.: ↑ beschlagnahmen.
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sị|cher||stel|len 〈V. tr.; hat〉
1. etwas \sicherstellen sichern, in Sicherheit bringen, beschlagnahmen
2. jmdn. \sicherstellen jmds. Zukunft, finanzielle Lage sichern
● gestohlene und wiedergefundene Gegenstände \sicherstellen
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sị|cher|stel|len <sw. V.; hat:
1. in behördlichem Auftrag beschlagnahmen, vor unrechtmäßigem Zugriff od. die Allgemeinheit gefährdender Nutzung sichern:
Diebesgut s.;
etw. als Beweismittel s.;
das Fluchtfahrzeug konnte sichergestellt werden.
2. dafür sorgen, dass etw. sicher vorhanden ist od. getan werden kann; gewährleisten, ↑ garantieren (b):
wir müssen s., dass hier nicht eingebrochen werden kann.
3. (seltener) zweifelsfrei nachweisen, beweisen:
etw. experimentell s.
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sị|cher|stel|len <sw. V.; hat: 1. in behördlichem Auftrag beschlagnahmen, vor unrechtmäßigem Zugriff od. die Allgemeinheit gefährdender Nutzung sichern: Diebesgut, ein fahruntüchtiges Auto s.; etw. als Beweismittel s.; der Führerschein des Geisterfahrers wurde sichergestellt; das Fluchtfahrzeug, die mutmaßliche Tatwaffe konnte inzwischen sichergestellt werden; Die (= die Kaninchen) sind beschlagnahmt, sichergestellt, sequestriert, Volkseigentum (Kant, Impressum 151); Das Rundschreiben ... mit der warnenden Aufforderung, sämtliche Wertsachen sicherzustellen (Konsalik, Promenadendeck 403). 2. dafür sorgen, dass etw. sicher vorhanden ist od. getan werden kann; gewährleisten, ↑garantieren (b): die Ölversorgung muss sichergestellt werden; wir müssen s., dass ...; jmdn. finanziell s.; in einem Staatswesen ..., in dem die Gründung und das Funktionieren autonomer politischer Parteien sichergestellt ist (Fraenkel, Staat 242). 3. (seltener) zweifelsfrei nachweisen, beweisen: etw. experimentell s.
Universal-Lexikon. 2012.