Akademik

Kontor
Zweigbetrieb; Außenstelle; Vertretung; Niederlassung; Filiale; Zweigniederlassung; Geschäftsstelle; Zweigstelle; Dependence; Standort; Tochterunternehmen; Zweiggeschäft

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Kon|tor 〈n. 11
1. Büro, Geschäftszimmer
2. = Handelsniederlassung
3. Niederlassung einer Reederei im Ausland
[<frz. comptoir „Zahltisch“; zu lat. computare „berechnen“]

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Kon|tor, das; -s, -e [aus dem Niederd. < mniederl. contoor < frz. comptoir, eigtl. = Zahltisch, zu: compter < lat. computare, Konto]:
1. Niederlassung eines Handelsunternehmens od. einer Reederei im Ausland.
2. (DDR) Handelszentrale, die als Mittler zwischen der Industrie u. dem Einzelhandel u. zur Versorgung der Betriebe dient.
3. (veraltend) Büro eines Kaufmanns, einer Firma.

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Kontor
 
[über niederdeutsch-mittelniederländisch von französisch comptoir, eigentlich »Zahltisch«] das, -s/-e, 1) veraltet für: Büro eines Kaufmanns beziehungsweise einer Firma; 2) Niederlassung eines Handelsunternehmens oder einer Reederei im Ausland.

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Kon|tor, das; -s, -e [aus dem Niederd. < mniederl. contoor < frz. comptoir, eigtl. = Zahltisch, zu: compter < lat. computare, ↑Konto]: 1. Niederlassung eines Handelsunternehmens od. einer Reederei im Ausland. 2. (DDR) Handelszentrale, die als Mittler zwischen der Industrie u. dem Einzelhandel u. zur Versorgung der Betriebe dient. 3. (veraltend) Büro eines Kaufmanns, einer Firma: Er schloss den Holzschuppen, den Sperrholzschuppen, den Maschinenraum und das K. ... mit verschiedenen Schlüsseln ab (Grass, Hundejahre 170); Das eine Gebäude enthält die Fertigungshalle, das andere die -e und seine Wohnung (Chotjewitz, Friede 143).

Universal-Lexikon. 2012.