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Niederlassung
Zweigbetrieb; Außenstelle; Vertretung; Filiale; Zweigniederlassung; Geschäftsstelle; Kontor; Zweigstelle; Dependence; Standort; Tochterunternehmen; Zweiggeschäft; Siedlung

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Nie|der|las|sung ['ni:dɐlasʊŋ], die; -, -en:
selbstständig arbeitender Teil eines Betriebes in einem anderen Ort als dem des Hauptbetriebes:
das Unternehmen hat Niederlassungen in verschiedenen Städten.
Syn.: Agentur, Filiale, Geschäftsstelle, Zweigstelle.
Zus.: Auslandsniederlassung, Handelsniederlassung.

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Nie|der|las|sung 〈f. 20
1. Gründung eines Wohnsitzes, Eröffnung einer Praxis, eines Geschäftes
2. 〈kurz für〉 Handelsniederlassung, Zweigniederlassung

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Nie|der|las|sung, die; -, -en:
1. <o. Pl.> das ↑ Sichniederlassen (3).
2. Ansammlung von Gebäuden, in denen Menschen ansässig sind, sich niedergelassen haben.
3. (Wirtsch.)
a) selbstständig arbeitender Teil eines Betriebes, Geschäftsstelle o. Ä. an einem anderen Ort als dem des Hauptbetriebes;
b) Ort, an dem ein Gewerbebetrieb betrieben wird.

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Niederlassung,
 
ständiger Wohn-, Geschäftssitz.
 
Handelsrecht:
 
Jeder Kaufmann muss eine Niederlassung haben (§ 29 HGB); eine gewerbliche Niederlassung (§ 42 Gewerbeordnung) besteht, wenn der Gewerbetreibende Geschäftsräume zum dauernden Gebrauch einrichtet. Eine Niederlassung ist für die Ausübung eines stehenden Gewerbes nicht erforderlich. Bei mehreren Niederlassungen eines Unternehmens spricht man von Hauptniederlassung (von der aus das Unternehmen geleitet wird) und Zweigniederlassung. Der Niederlassung entspricht bei Handelsgesellschaften der Sitz, den die Satzung bestimmen muss.
 
Im Völkerrecht bezeichnet Niederlassung die Begründung eines Wohnsitzes in einem Staat, um dort eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben. Die Niederlassung von Ausländern bestimmt sich nach dem Fremdenrecht und nach bi- beziehungsweise multilateralen Abkommen (Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit).

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Nie|der|las|sung, die; -, -en: 1. <o. Pl.> das Sichniederlassen (3). 2. (Wirtsch.) Ort, an dem ein Gewerbebetrieb betrieben wird. 3. (Wirtsch.) selbstständig arbeitender Teil eines Betriebes, Geschäftsstelle o. Ä. an einem anderen Ort als dem des Hauptbetriebes: die Firma hat eine N. in Frankreich.

Universal-Lexikon. 2012.