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Feudalismus
Feu|da|lis|mus [fɔy̮da:'lɪsmʊs], der; -:
auf dem Lehnsrecht aufgebaute Wirtschafts- u. Gesellschaftsform, in der die Herrschaft und Grundbesitz in den Händen der aristokratischen Oberschicht liegen:
das Mittelalter war vom Feudalismus geprägt.

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Feu|da|lịs|mus 〈m.; -; unz.〉 Sy Feudalsystem
1. = Lehnswesen
2. dessen Zeitalter
3. soziales, wirtschaftl. u. polit. System, in dem der Geburts- u. grundbesitzende Adel weitgehende Hoheitsrechte genießt

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Feu|da|lịs|mus, der; -:
1. auf dem Lehnsrecht aufgebaute Wirtschafts- u. Gesellschaftsform, in der alle Herrschaftsfunktionen von der über den Grundbesitz verfügenden aristokratischen Oberschicht ausgeübt werden.
2.
a) System des Lehnswesens im mittelalterlichen Europa:
das Zeitalter des F.;
b) Zeit des Feudalismus (2 a).

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Feudalịsmus
 
der, -, Feudalsystem, Geschichte und Politik: 1) im engeren Sinn Bezeichnung für eine Form der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Ordnung, in der eine adlige Oberschicht vom Herrscher lehnsrechtlich mit Grundherrschaft sowie politischen und gesellschaftlichen Vorrechten ausgestattet wird.
 
In West- und Mitteleuropa zeigte sich der Feudalismus im Hoch- und Spätmittelalter in einer durch das Lehnswesen geprägten Gesellschaftsordnung. Durch die feudale Grundherrschaft erlangte hier die Oberschicht die volle Überlegenheit über die anderen Schichten, die teils in weitere feudale Stufen geordnet waren, teils als Untertanen (Hintersassen, Hörige, Leibeigene) außerhalb des eigentlichen Lehnsverbandes standen. Die der obersten feudalen Gruppe nachgeordneten Schichten befanden sich zum Herrscher nur in einem mittelbaren Rechtsverhältnis. Eine strenge Hierarchie von Treuebeziehungen hielt dieses System zusammen. Der Feudalstaat bildete die Vorstufe des späteren Ständestaats. Er konnte sich, wenn das Prinzip der herrscherlichen Lehnshoheit jedes Stück des Landes erfasste, zu einer zentralistischen Monarchie mit aristrokratischem, feudalem Unterbau entwickeln (Frankreich); er konnte aber auch, wenn die feudale Lehnsunabhängigkeit durch lehnsfreien Besitz (Allod, Rode-, Wald- und Siedelland) gestärkt wurde, zum Zerfall der Herrschermacht und der politischen Einheit führen (Deutschland). Im Absolutismus wurden politische, militärische und staatsrechtliche Privilegien der Feudalherren, oft auch administrative und richterliche Zuständigkeiten, durch die monarch. Souveränität und das Entstehen eines nichtfeudalen Dienstadels zurückgedrängt, während die wirtschaftlichen und sozialen Vorrechte häufig noch lange weiterbestanden.
 
In Russland stützte sich der Feudalismus der Autokratie seit dem 15. Jahrhundert auf die Vergabe von Militärlehen in neu eroberten Gebieten an ihre Krieger; diese blieben als abhängiger Dienstadel ohne Erbrecht dem Herrschaftsanspruch der in Moskau residierenden Dynastie unterworfen.
 
In der islamischen Welt fußte der Feudalismus auf der Überlassung der Steuerpacht seitens der Patrimonialherren an ihre Krieger.
 
Im japanischen Feudalismus der Kamakurazeit (1192-1333), die mit obrigkeitlichen Befugnissen ausgestattete lokale Grundherrschaft nicht kannte, bezog der Samurai eine Reisrente, die als Pfründe für erbrachte militärische Dienstleistungen gezahlt wurde.
 
Die Lehnsträger im chinesischen Feudalismus der Zhoudynastie (etwa 1050-249 v. Chr.) erhielten ihre Lehnsstaaten aufgrund ihrer verwandschaftlichen Zugehörigkeit zum Kaiserhaus.
 
2) im weiteren Sinn in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts in Frankreich aufgekommenes politisches Schlagwort, einerseits zur Kennzeichnung des »Régime féodal« im Ancien Régime, andererseits gebraucht zur Bezeichnung der Gesamtheit der lehnsrechtlichen Normen. Eine Ausweitung erfuhr die Definition von Feudalismus mit dem Bekanntwerden von Sozial- und Herrschaftsstrukturen in den von europäischen Staaten beherrschten Kolonien, v. a. als Inbegriff überholter dortiger Gesellschaftsstrukturen.
 
Die Gesellschaftstheorie des Marxismus-Leninismus verstand den Feudalismus als eine ökonomische Gesellschaftsformation, die sich aus dem Zerfall der Sklavenhaltergesellschaft oder, wo diese nicht bestand, direkt aus dem Zerfall der Urgesellschaft entwickelte. Der gesellschaftliche Antagonismus (Interessengegensatz) zeige sich in der Periode des Feudalismus im unüberbrückbaren Widerspruch zwischen dem Feudalherrn (dem Besitzer von Grund und Boden) und den Leibeigenen (oder hörigen Bauern). In einem langsamen Prozess entwickelten sich jene ökonomischen Bedingungen (z. B. Arbeitsteilung, Ware-Geld-Beziehungen, neue Märkte), die den Feudalismus ablösten und den von der Bourgeoisie getragenen Kapitalismus begründeten.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Absolutismus · Adel · Geschichte · Grundherrschaft · Lehnswesen · Periodisierung · Privileg · Ständestaat
 
Literatur:
 
O. Brunner: Land u. Herrschaft (51965, Nachdr. 1984);
 O. Hintze: Gesammelte Abh., Bd. 1: Staat u. Verf. (31970);
 H. Mitteis: Der Staat des hohen MA. (Weimar 101980);
 F. L. Ganshof: Was ist das Lehnswesen? (61983);
 
Europa 1400, hg. v. F. Seibt u. a. (1984);
 I. Wallerstein: Das moderne Weltsystem (a. d. Engl., 1986);
 A. J. Gurjewitsch: Das Weltbild des mittelalterl. Menschen (a. d. Russ., 41989).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Feudalismus: Familie, Haus, Grundherrschaft im Mittelalter
 
Agrarwirtschaft der vorindustriellen Epoche: Von der Hand in den Mund
 

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Feu|da|lịs|mus, der; -: 1. auf dem Lehnsrecht aufgebaute Wirtschafts- u. Gesellschaftsform, in der alle Herrschaftsfunktionen von der über den Grundbesitz verfügenden aristokratischen Oberschicht ausgeübt werden. 2. a) System des Lehnswesens im mittelalterlichen Europa: das Zeitalter des F.; b) Zeit des ↑Feudalismus (2 a).

Universal-Lexikon. 2012.