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Leib|ei|ge|ne, die/eine Leibeigene; der/einer Leibeigenen, die Leibeigenen/zwei Leibeigene (früher):
weibliche Person, die in Leibeigenschaft lebt.
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Leib|ei|ge|ne, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete> (früher): jmd., der in Leibeigenschaft lebt: Nun ist die Sklaverei in Deutschland seit wenigstens hundertfünfzig ... Jahren abgeschafft, und es gibt in der Bundesrepublik keine -n mehr (Enzensberger, Einzelheiten I, 71).
Universal-Lexikon. 2012.