Grụnd|herr|schaft 〈f. 20; im MA〉 meist mit Recht auf Frondienst verbundene Herrschaft über Grund u. Boden sowie die diesen bewirtschaftenden Bauern
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Grụnd|herr|schaft, die:
(vom Mittelalter bis ins 19. Jh. geltende) Form der Herrschaft des Adels u. der Kirche über Land u. abhängige Bauern, die den Landbesitz bewirtschaften.
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Grundherrschaft,
die in Europa vom frühen Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert die Agrarwirtschaft entscheidend prägende Organisationsform. Der Ausdruck Grundherrschaft ist ein moderner rechtshistorischer Ordnungsbegriff, der vor dem 15. Jahrhundert den Quellen fremd ist. Die inhaltliche Bestimmung des Begriffs gehört noch immer zu den schwierigsten Problemen der deutschen Rechts- und Verfassungsgeschichte. Dabei ist die »ältere« von der »jüngeren« Grundherrschaft zu unterscheiden. Bei der älteren Grundherrschaft handelt es sich um einen Komplex von Herrschaftsrechten, der in aller Regel nicht nur Herrschaft über Grund und Boden meint, sondern auch über Land und Leute, wobei der Grundherr gegenüber den ihm in unterschiedlichen Abhängigkeitsverhältnissen unterstehenden Grundholden (zumeist Bauern) zu Schutz und Schirm verpflichtet war, während diese gewisse Dienste zu verrichten und eventuell Naturalabgaben zu entrichten hatten. Grundherrschaft im jüngeren, engeren Sinne ist allein die durch (adlige) Standesqualitäten besonders legitimierte Herrschaft über Grund und Boden. Sie ist nur ein Teilbereich der königlichen, geistlichen oder adligen Herrschaft neben anderen Formen wie Leibherrschaft, Gerichtsherrschaft und Vogtei und weist erhebliche regionale Unterschiede auf. Bei der Entstehung der Landesherrschaft spielte die Grundherrschaft eine wichtige, in der Regel aber nicht die ausschlaggebende Rolle.
A. Bergengruen: Adel u. G. im Merowingerreich (1958);
Die G. im späten MA., hg. v. H. Patze, 2 Bde. (1983);
Strukturen der G. im frühen MA., hg. v. W. Rösener (21993).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Bauern: Das Leben der Landbevölkerung im Mittelalter
Agrarreformen in Europa zu Beginn des 19. Jahrhunderts: Von Bauernschutz und Landflucht
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Grụnd|herr|schaft, die: (vom Mittelalter bis ins 19. Jh. geltende) Form der Herrschaft des Adels u. der Kirche über Land u. abhängige Bauern, die den Landbesitz bewirtschafteten.
Universal-Lexikon. 2012.