Rẹchts|ver|hält|nis, das (Rechtsspr.):
1. rechtlich geordnetes, bestimmte Rechte u. Pflichten begründendes Verhältnis, in dem Personen bzw. Personen u. Gegenstände zueinander stehen.
2. <Pl.> rechtliche Verhältnisse.
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Rechtsverhältnis,
die sich aus einem bestimmten Lebenssachverhalt ergebende rechtliche Beziehung zwischen Personen untereinander oder zwischen einer Person und einem Gegenstand, z. B. Schuldverhältnis, Beamtenverhältnis. Kein Rechtsverhältnis bilden, auch wenn sie rechtserheblich sein sollten, bloße Tatsachen (z. B. Unwahrheit einer Behauptung) oder abstrakte Rechtsfragen.
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Rẹchts|ver|hält|nis, das (Rechtsspr.): 1. rechtlich geordnetes, bestimmte Rechte u. Pflichten begründendes Verhältnis, in dem Personen bzw. Personen u. Gegenstände zueinander stehen. 2. <Pl.> rechtliche Verhältnisse.
Universal-Lexikon. 2012.