Steuerpacht,
Steuerverpachtung, Erhebung der Steuern nicht durch den Staat, sondern durch Private, an die das Steuereinzugsrecht verpachtet wurde. Die Steuerpacht war schon im republikanischen Rom bekannt und verbreitete sich im Mittelalter, ausgehend von den italienischen Stadtstaaten, über die romanischen Länder, in Frankreich bis zur Französischen Revolution (Generalpächter). Im Mittelalter fand sich die Steuerpacht vereinzelt in deutschen Städten, besonders am Rhein (Köln, Mainz).
Universal-Lexikon. 2012.