Sinekure
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Pfrün|de ['pf̮rʏndə], die; -, -n (kath. Kirche früher):geistliches Amt und die damit verbundenen Einkünfte (in der katholischen Kirche):
eine Pfründe haben; jmdm. eine Pfründe verleihen.
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Pfrụ̈n|de 〈f. 19〉
1. Einkünfte aus einem Kirchenamt
2. das Kirchenamt selbst
3. Amt, das etwas einbringt, ohne dass man die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen braucht
● fette \Pfründe [<ahd. pfruonta <älter pfrovinta <gallorom. provenda „Reichtum“ <lat. praebenda „Darzureichendes“, Gerundium zu praebere „darreichen, hinreichen“; beeinflusst von lat. providere „vorsorgen“]
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Pfrụ̈n|de, die; -, -n [mhd. pfrüende, pfruonde, ahd. pfruonta, pfrovinta < mlat. provenda, über das Galloroman. unter Einfluss von lat. providere = versorgen, zu spätlat. praebenda = vom Staat zu zahlende Beihilfe, eigtl. = das zu Gewährende, Gerundiv von lat. praebere = gewähren] (kath. Kirche früher):
a) mit Einkünften verbundenes Kirchenamt:
eine gute P. haben;
Ü der neue Posten ist eine einträgliche, fette P. für ihn (bringt ihm viel ein, ohne dass er sich viel einzusetzen braucht);
b) Stelle, Ort, wo jmd. eine Pfründe (a) hat:
auf einer P. sitzen.
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Pfründe
[zu mittellateinisch praebenda »Unterhalt«\] die, das kirchliche Benefizium.
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Pfrụ̈n|de, die; -, -n [mhd. pfrüende, pfruonde, ahd. pfruonta, pfrovinta < mlat. provenda, über das Galloroman. unter Einfluss von lat. providere = versorgen, zu spätlat. praebenda = vom Staat zu zahlende Beihilfe, eigtl. = das zu Gewährende, Gerundiv von lat. praebere = gewähren] (kath. Kirchenrecht): a) mit Einkünften verbundenes Kirchenamt: eine gute P. haben; der Kauf, die Anhäufung von -n; Ü der neue Posten ist eine einträgliche, fette P. für ihn (bringt ihm viel ein, ohne dass er sich viel einzusetzen braucht); b) Stelle, Ort, wo jmd. eine ↑Pfründe (a) hat: auf einer P. sitzen.
Universal-Lexikon. 2012.