Vitọria
[b-], amtlich Vitoria-Gasteiz, Stadt in Nordspanien, Verwaltungssitz der Provinz Álava und der autonomen Region Baskenland, 550 m über dem Meeresspiegel, im fruchtbaren intramontanen Becken »Llanada alavesa« innerhalb des Kantabrischen Gebirges, 216 500 Einwohner; Bischofssitz; Garnison; Museen; Automobilbau, Maschinen-, Landmaschinenbau, Metall-, Autoreifen-, Elektro-, Nahrungsmittel-, Möbelindustrie; Agrarmarkt mit Viehauktionen; Verkehrsknotenpunkt an der Eisenbahn Irún-Madrid, Flughafen 10 km nordwestlich.
In der Altstadt u. a. die im 14. Jahrhundert über Vorgängerbau errichtete alte Kathedrale Santa María mit dreibogigem Hauptportal, San Pedro (14. Jahrhundert) sowie der platereske Palast Escoriaza-Esquivel (16. Jahrhundert). In der Neustadt die neugotische Neue Kathedrale (1907-69), das Provinz-Museum der Schönen Künste und die Casa Museo de Arte Vasco (zeitgenössischer baskischer Künstler).
Die Stadt wurde 1181 über der ehemaligen westgotischen Gründung Gasteiz errichtet und erhielt anlässlich des Sieges der navarresischen Truppen über die aufständischen Basken den Namen Vitoria (»Sieg«); 1200 fiel sie an Kastilien.
Am 21. 6. 1813 schlug der Herzog von Wellington hier die Franzosen unter dem Marschall J. B. Jourdan und zwang sie zum endgültigen Rückzug aus Spanien.
Vitọria
[b- ], Francisco de, deutsch Frạnz von Vitoria, spanischer katholischer Theologe, * Burgos oder Vitoria um 1485, ✝ Salamanca 12. 8. 1546; Dominikaner; studierte 1506-12 Theologie und Philosophie in Paris, lehrte dann dort Theologie, ab 1523 in Valladolid, ab 1526 in Salamanca; leitete die Erneuerung des Thomismus in der spanischen Scholastik ein (Schule von Salamanca). Bedeutung erlangte Vitoria besonders durch seine Vorlesungen über Kolonialpolitik und Kolonialethik (»Relectiones de Indis«) und sein Werk über das Kriegsrecht (»De iure belli«), in denen er sich mit der spanischen Kolonialpolitik nach der Entdeckung Amerikas (1496) auseinander setzte und wesentliche Grundgedanken des modernen Völkerrechts entwickelte. Gegen die Auffassung eines universellen Herrschaftsanspruchs von Kaiser und Papst definierte Vitoria die Welt als Gemeinschaft der durch gegenseitige Rechtsbeziehungen verbundenen gleichberechtigten Völker, hob den dem Einzelnen und den Völkern zustehenden Anspruch auf Respektierung der Menschenrechte hervor und entwickelte ein Völkerstraf- und Interventionsrecht gegenüber ungerechter Aggression von außen.
Ausgabe: Vorlesungen über die kürzlich entdeckten Inder und das Recht der Spanier zum Kriege gegen die Barbaren, übersetzt von W. Schätzel, bearbeitet von P. Hadrossek (1952).
D. Deckers: Gerechtigkeit u. Recht. Eine historisch-krit. Unters. der Gerechtigkeitslehre des F. de V. (1991);
Universal-Lexikon. 2012.