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Ma|na|ger ['mɛnɪdʒ̮ɐ], der; -s, -, Ma|na|ge|rin ['mɛnɪdʒ̮ərɪn], die; -, -nen:a) leitende Persönlichkeit eines Unternehmens o. Ä., deren Aufgabe Planungen, Grundsatzentscheidungen o. Ä. umfasst:
das Unternehmen suchte einen Manager; sie handelte wie eine hoch bezahlte Managerin.
Zus.: Topmanager, Topmanagerin.
b) Person, die die geschäftliche Betreuung von Künstlern, Sportlern o. Ä. übernimmt:
der Star trennte sich von seiner Managerin.
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Ma|na|ger 〈[ mæ̣nıdʒə(r)] m. 3〉
1. Leiter (eines Unternehmens)
2. Betreuer (eines Berufssportlers od. Künstlers)
3. jmd., der eine Sache vorbereitet u. durchführt
[engl., „Verwalter, Betriebsleiter“]
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Ma|na|ger ['mɛnɪd̮ʒɐ], der; -s, - [engl. manager]:
1. mit weitgehender Verfügungsgewalt u. Entscheidungsbefugnis ausgestattete, leitende Persönlichkeit eines Großunternehmens.
2. geschäftlicher Betreuer von Künstlern, Berufssportlern o. Ä.
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I Manager
[englisch, 'mænɪdʒə(r)], Verwalter sämtlicher geschäftlicher Angelegenheiten eines Musikers oder einer Gruppe von Musikern (Band, Orchester usw.); umfasst die Beziehung zu Tonträgerfirmen und Agenturen, zu Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie der Presse, die Planung und Überwachung von Konzerttourneen, Werbekampagnen, die Beratung in allen Fragen des öffentlichen Auftretens, von der Auswahl der Interviewpartner aus den Massenmedien über Bühnenkleidung bis zur Programmfestlegung, sowie die persönliche Betreuung auf Reisen und Tourneen. Der Manager ist sozusagen der Repräsentant des Musikers im Musikgeschäft, um ihm den Rücken von allen organisatorischen und geschäftlichen Fragen freizuhalten. Er schließt in seinem Namen die Verträge ab, überwacht deren Einhaltung und hat für das höchstmögliche finanzielle Einkommen zu sorgen. Er ist für den Musiker der Organisator seiner Karriere, an der er dafür mit einem vertraglich fixierten Prozentsatz an sämtlichen Honoraren beteiligt ist. In seiner Funktion und Bedeutung drückt sich der inzwischen erreichte Grad des Zusammenhangs von organisatorischen, ökonomisch-kommerziellen und künstlerischen Faktoren aus.
Vorformen des Managements zeigten sich bereits in den Zwanziger/Dreißigerjahren in der Arbeit der Impresarios der Film- und Varieté-Agenturen. Geprägt wurde die Funktion des Managers in den Fünfzigerjahren durch Colonel Tom Parker (1909-1997), der erstmals eine totale Kontrolle über einen Musiker, Elvis Presley (1935-1977), erreichte und daraus eine legendär gewordene Karriere aufzubauen verstand. Nach diesem Vorbild etablierte sich das persönliche Musikermanagement zur Koordination aller Aspekte einer Musikerlaufbahn, wobei der Musiker selbst mehr und mehr als ein Investitionsobjekt betrachtet wurde, dessen kommerzielles Potenzial es mit allen Mitteln und um jeden Preis umzusetzen galt. War dieser Typ des Managers noch in erster Linie einem beliebigen Geschäftsmann vergleichbar, so entwickelte sich in den Sechzigerjahren mit der Rockmusik ein neuer Stil des Managements, in dem — oft aus einem wirklichen Interesse für eine bestimmte Musik — die künstlerische Individualität des Musikers, seine Intentionen und künstlerischen Absichten ins kommerzielle Kalkül einbezogen wurden. Obwohl das Grundinteresse das Gleiche blieb, nämlich aus dem Aufbau einer Musiker- bzw. Gruppenkarriere größtmöglichen Gewinn zu ziehen, war dessen Realisierung doch nun nicht mehr völlig indifferent gegenüber der Musik, sondern auch mit künstlerischen Absichten verbunden. Brian Epstein (1934-1967) hat dieses Konzept mit den Beatles außerordentlich erfolgreich entwickelt und so den Grundstein für einen Wandel im Management gelegt. In der Folge wurden die Manager nicht nur erheblich jünger, oft gleichaltrig mit den Musikern, sondern waren wie Rolling-Stones-Manager Andrew Oldham (* 1944), der sich als Sänger versucht hatte, oder Chicago-Manager James Guercio (* 1945), der zuvor als Gitarrist tätig war, ursprünglich selbst einmal Musiker gewesen. Trotzdem blieb auch jetzt die Funktion des Managers unverändert, und da es in der Regel sogar erheblicher finanzieller Mittel bedarf, um aus einem Musiker bzw. einer Gruppe einen Star zu machen, dessen Marktwert dann die Investition lohnt, birgt die Beziehung zwischen Musikern und Managern permanenten Konfliktstoff und hat mit oft skandalumwitterten Auseinandersetzungen, erpresserischen Geschäftspraktiken, Prozessen und Gerichtsverfahren die Entwicklung der Rockmusik ebenso geprägt wie die Tätigkeit des Managers selbst. So widersprüchlich wie das Musikgeschäft zwischen künstlerischer Spontaneität und Kreativität und deren hochorganisierter kommerzieller Verwertung ist auch die Funktion des Managers als Mittler zwischen beidem. Andererseits repräsentiert er als Organisator im Schnittpunkt künstlerischer, ökonomischer und organisatorischer Aktivitäten einen Prozess wachsender Komplexität in der musikalischen Praxis, der ihn zu einem notwendigen Sachwalter des Musikers macht.
Manager
['mænɪdʒə, englisch] der, -s/-,
1) allgemein: mit weitgehender Verfügungs- und Entscheidungsbefugnis ausgestattete Führungskraft in einem (Groß-)Unternehmen (Management); auch Bezeichnung für den geschäftlichen Betreuer von Berufssportlern und Künstlern.
2) Recht: City Manager ['sɪtɪ -], im amerikanischen Local Government ein vom Gemeinderat (City Council) gewählter (Berufs-)Beamter als Leiter der Verwaltung.
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Ma|na|ger ['mɛnɪdʒɐ], der; -s, - [engl. manager]: 1. mit weitgehender Verfügungsgewalt u. Entscheidungsbefugnis ausgestattete, leitende Persönlichkeit eines Großunternehmens: das Unternehmen suchte einen M.; Erst das katastrophale öffentliche Echo auf den kippenden Kleinwagen brachte die hoch bezahlten M. ... dazu, den Test ernst zu nehmen (Woche 14. 11. 97, 13); Der professionelle Verkäufer handelt eigenverantwortlich wie ein M., setzt sich Ziele, plant Aktionen, führt sie durch und überprüft die Ergebnisse kritisch (CCI 13, 1998, 56). 2. geschäftlicher Betreuer von Künstlern, Berufssportlern o. Ä.: Meine M. haben die Deutschlandhalle gemietet (Kinski, Erdbeermund 10); der Star trennte sich von seinem M.
Universal-Lexikon. 2012.