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Agent
Beauftragter; Vertreter; Vermittler; Vertretung; Werber; Kundschafter; Beobachter; Privatdetektiv; Geheimagent; Aushorcher; Lauscher (umgangssprachlich); Spürhund; Spion; Schlapphut (umgangssprachlich); Ermittler; Spitzel (umgangssprachlich); Detektiv; Schnüffler (umgangssprachlich)

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Agent [a'gɛnt], der; -en, -en, Agen|tin [a'gɛntɪn], die; -, -nen:
1. Person, die im geheimen Auftrag einer Regierung, einer militärischen oder politischen Organisation bestimmte, meist illegale Aufträge ausführen soll:
sie ist Agentin im Dienst des BND.
Syn.: Spion, Spionin, Spitzel.
Zus.: Geheimagent, Geheimagentin.
2.
a) (Wirtsch. veraltend) Person, die Geschäfte vermittelt und abschließt; [Handels]vertreter, [Handels]vertreterin:
der Agent hat das Geschäft eingefädelt.
b) Person, die berufsmäßig Künstlern Engagements vermittelt:
wenn Sie die Künstlerin interviewen wollen, wenden Sie sich an ihren Agenten!
Syn.: Manager, Managerin.

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Agẹnt 〈m. 16
1. Vertreter
2. Vermittler
3. Beauftragter
4. Spion
● er ist \Agent für Schauspieler [<lat. agens „der Treibende“]

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Agẹnt , der; -en, -en [ital. agente < lat. agens (Gen.: agentis), Agens]:
1. Person, die im Geheimauftrag einer Regierung, einer militärischen od. politischen Organisation o. Ä. bestimmte, meist illegale Aufträge ausführen soll; Spion:
einen -en einschleusen, überführen, verhaften;
einen -en auf jmdn. ansetzen.
2.
a) (Wirtsch. veraltend) jmd., der – meist auf Provisionsbasis – Geschäfte vermittelt u. abschließt; [Handels]vertreter;
b) jmd., der berufsmäßig Künstlern Engagements vermittelt:
die Künstlerin sucht einen neuen -en.
3. (Dipl.) Person im diplomatischen Dienst ohne diplomatischen Charakter.

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I
Agẹnt
 
[italienisch, zu lateinisch agere »handeln«, »treiben«, »wirken«] der, -en/-en,  
 1) allgemein: 1) Vertreter (für Versicherungen, Presse, Künstler). 2) Spion. 3) österreichisch, schweizerisch: Handelsvertreter.
 
 2) Parapsychologie: der Urheber einer paranormalen Manifestation, z. B. der »Sender« einer telepathischen Information an einen Empfänger (Perzipient).
 
 3) Politik: Bezeichnung für eine Person, die oft unter einem Decknamen, im Auftrag einer Regierung, einer Partei oder einer politischen Gruppe zur Herstellung von Verbindungen, zur Übermittlung von Anweisungen, zur politischen Einflussnahme oder für andere, oft illegale Aufgaben tätig wird.
 
 4) Spionage: soviel wie Spion. Ein Agent, der bei seiner Spionagetätigkeit nicht nur Weisungen seiner Regierung ausführt, sondern diese zugleich im Auftrag eines gegnerischen Geheimdienstes ausforscht, heißt Doppelagent; eine Person, die bei ihrer Spionagearbeit im Operationsgebiet unter einer Tarnung lebt, Agenten Aufträge erteilt oder zwischen den Agenten und der Auftrag gebenden Regierung Kurierdienste leistet, wird Agentenführer (auch Resident) genannt.
II
Agent,
 
Person, die im Auftrag einer zweiten (natürlichen oder juristischen) Person Rechtsgeschäfte tätigt, die für diese bindend sind. Musiker lassen sich häufig von Agenten (Manager) vertreten, die für sie Verträge mit Plattenfirmen oder Agenturen aushandeln und abschließen.
III
Agent,
 
allgemein ein »intelligentes« Programm, das einen im Hintergrund ablaufenden Prozess steuert. Dabei nimmt der Agent die sich verändernde Umgebung wahr, kann sie auch aktiv beeinflussen, und zieht Schlüsse, um Wahrnehmungen zu interpretieren und geeignete Handlungen zu bestimmen. Agenten treten z. B. beim Electronic Shopping oder als Eingabehilfe für SMS bei Handys auf.
 
Im Bereich der Datenrecherche in Netzwerken ist ein Agent ein Programm, das Suchaufträge (Suchmaschinen), die Sortierung und Bewertung von Suchergebnissen oder die Beratung eines Nutzers aufgrund eigener oder recherchierter Informationen automatisch durchführt.
 
Der Begriff »Agent« wurde Mitte der 1990er-Jahre in der KI-Forschung (künstliche Intelligenz) geprägt und hat bisher noch keine allgemein anerkannte, einheitliche Definition. Die folgenden Anforderungen werden aber meistens mit dem Begriff in Verbindung gebracht:
 
- Agenten arbeiten auf ein bestimmtes Ziel hin,
 
- Agenten arbeiten, wenn sie ihren Auftrag erhalten haben, selbstständig und ohne Rückfragen,
 
- Agenten können mit ihrer (Daten-)Umgebung Informationen austauschen und mit anderen Programmen interagieren,
 
- Agenten besitzen bestimmte Merkmale künstlicher Intelligenz, wie z. B. Lern- oder Entscheidungsfähigkeit, eventuell auch bestimmte Formen von simulierter Emotionalität (Affective Computing).
 
Es wurde eine Vielzahl von Agenten für das World Wide Web entwickelt, besondere Bedeutung besitzen die von Suchmaschinen eingesetzten Roboter (Web-Robots).

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Agẹnt, der; -en, -en [ital. agente < lat. agens (Gen.: agentis), ↑Agens]: 1. Person, die im Geheimauftrag einer Regierung, einer militärischen od. politischen Organisation o. Ä. bestimmte, meist illegale Aufträge ausführen soll; Spion: liest man von kommunistischen -en, die die Bundesrepublik ... zu unterminieren versuchen (Chotjewitz, Friede 252). 2. a) (Wirtsch. veraltend) jmd., der - meist auf Provisionsbasis - Geschäfte vermittelt u. abschließt, [Handels]vertreter; b) jmd., der berufsmäßig Künstlern Engagements vermittelt. 3. (Dipl.) Person im diplomatischen Dienst ohne diplomatischen Charakter.

Universal-Lexikon. 2012.