bemogeln (umgangssprachlich); lügen; flunkern (umgangssprachlich); die Unwahrheit sagen; belügen; beschwindeln; betrügen; schwindeln; verschaukeln (umgangssprachlich); anlügen; anschwindeln; heucheln; vorschützen; fingieren; vorgaukeln; türken (derb); vortäuschen; erdichten; erlügen; bestimmen; festlegen; entscheiden; verordnen; verfügen; diktieren; vorschreiben; anordnen; regeln; aufzwingen; anweisen; veranlassen; (eine) Vorgabe machen; vorspielen; (sich) verstellen; so tun als ob; (sich) verbiegen
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vor|ge|ben ['fo:ɐ̯ge:bn̩], gibt vor, gab vor, vorgegeben <tr.; hat:etwas, was nicht den Tatsachen entspricht, als Grund für etwas angeben:
sie gab vor, krank gewesen zu sein; er gab dringende Geschäfte vor.
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vor||ge|ben 〈V. tr. 143; hat〉
1. etwas \vorgeben
1.1 bewusst fälschlich behaupten
1.2 anweisen, bestimmen
2. jmdm. etwas \vorgeben jmdm. etwas als Bedingung für die Durchführung einer Arbeit stellen
● er gab vor, krank gewesen zu sein; jmdm. fünf Meter, Punkte \vorgeben einen Vorsprung von fünf Metern, Punkten gewähren; jmdm. eine Zeit für einen Auftrag \vorgeben eine Zeit bestimmen, in der er einen A. erledigt haben muss; nach den vorgegebenen Bedingungen nach den gestellten B.
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vor|ge|ben <st. V.; hat:
1. (ugs.) nach vorn geben:
die Hefte [der Lehrperson] v.
2. etw., was nicht den Tatsachen entspricht, als Grund für etw. angeben:
sie gab vor, krank gewesen zu sein;
er gab dringende Geschäfte vor.
3. (bes. Sport) jmdm. einen Vorsprung geben:
den Amateuren eine Runde, zehn Punkte v.;
jmdm. einen Turm v. (Schach; von Anfang an mit nur einem Turm gegen jmdn. spielen).
4. etw. ansetzen, festlegen, bestimmen [u. als Richtwert verbindlich machen]:
am Fließband neue Zeiten v.;
die vorgegebene Flugbahn erreichen;
vorgegeben sei der Schnittpunkt F.
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Universal-Lexikon. 2012.