Akademik

anweisen
bestimmen; festlegen; entscheiden; verordnen; verfügen; diktieren; vorschreiben; anordnen; regeln; vorgeben; aufzwingen; veranlassen

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an|wei|sen ['anvai̮zn̩], wies an, angewiesen <tr.; hat:
1. für jmdn. aussuchen, bestimmen, festlegen und ihm zeigen:
jmdm. einen Platz, ein Zimmer, eine Arbeit anweisen.
Syn.: zuteilen, zuweisen.
2. (jmdm.) einen bestimmten Auftrag erteilen, (jmdm.) etwas befehlen:
ich habe ihn angewiesen, sofort die Chefin zu benachrichtigen; sie war angewiesen, nicht darüber zu sprechen.
Syn.: auferlegen, auftragen, beauftragen, gebieten (geh.), veranlassen.
3. anleiten (a):
einen Auszubildenden [bei der Arbeit] anweisen.
4. aufs Konto überweisen:
den Angestellten das Gehalt anweisen.
Syn.: schicken, zugehen lassen, zuleiten.

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ạn||wei|sen 〈V. tr. 277; hat
1. anordnen, auftragen, befehlen
2. belehren, unterweisen
3. überweisen (Geld)
4. zuteilen
● er hat mich angewiesen, die Sachen wegzubringen ● jmdm. einen Betrag (durch die Bank, die Post) \anweisen; bitte weisen Sie Ihre Leute an, mit den Kisten vorsichtig umzugehen; jmdm. einen Platz \anweisen; man hat mir dieses Zimmer angewiesen ● jmdn. bei einer neuen Arbeit \anweisen ● auf etwas od. jmdn. angewiesen sein etwas od. jmdn. nötig haben, unbedingt brauchen; ich bin ganz auf ihn, auf seine Hilfe angewiesen; er ist ganz auf sich selbst, auf sich allein angewiesen er muss für sich selbst sorgen, sich allein helfen

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ạn|wei|sen <st. V.; hat:
1. zuweisen, zuteilen:
jmdm. ein Quartier, ein Zimmer, einen Stuhl, im Restaurant einen Tisch a.;
man wies mir eine Arbeit an.
2. beauftragen, jmdm. etw. befehlen:
ich habe ihn angewiesen, die Sache sofort zu erledigen;
sie ist angewiesen, uns sofort zu verständigen.
3. anleiten:
den Lehrling [bei der Arbeit] a.
4.
a) die Auszahlung veranlassen:
das Gehalt, ein Honorar a.;
b) durch die Post überweisen:
ich habe [ihr] den Betrag nach Melbourne angewiesen.

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ạn|wei|sen <st. V.; hat: 1. zuweisen, zuteilen: man wies mir eine Arbeit an; jmdm. ein Quartier, ein Zimmer, einen Stuhl, einen Tisch im Restaurant a.; Der Kellner wies mir auf Englisch einen Platz an (Koeppen, Rußland 80). 2. beauftragen, jmdm. etw. befehlen: ich habe ihn angewiesen, die Sache sofort zu erledigen; sie ist angewiesen, uns sofort zu verständigen; Eine Frau, wohl sie seine, erschien, ... und er wies sie herrisch an, für das Frühstück zu sorgen (Heym, Schwarzenberg 154). 3. anleiten: den Lehrling [bei der Arbeit] a. 4. a) die Auszahlung veranlassen: das Gehalt, ein Honorar a.; b) als Postsendung o. Ä. überweisen: ich habe [ihm] den Betrag durch die Post angewiesen.

Universal-Lexikon. 2012.