befehligen; kommandieren; dekretieren; anordnen; vorschreiben; bestimmen; verfügen; festlegen; reglementieren
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be|feh|len [bə'fe:lən], befiehlt, befahl, befohlen <tr.; hat:1. (jmdm.) einen Befehl geben:
er befahl mir, mit ihm zu kommen; sie hat den Kindern befohlen, die Katze in Ruhe zu lassen.
Syn.: ↑ anordnen, ↑ anweisen, ↑ auferlegen, ↑ auffordern, ↑ aufgeben, ↑ auftragen, ↑ diktieren, ↑ erlassen, ↑ gebieten (geh.), ↑ verfügen, ↑ verhängen, ↑ verordnen, ↑ vorschreiben.
2. (an einen bestimmten Ort) kommen lassen, beordern:
er wurde zu seinem Vorgesetzten befohlen.
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be|feh|len 〈V. tr. 102; hat〉 jmdm. etwas \befehlen
1. einen Befehl od. Befehle erteilen, anordnen, vorschreiben
2. 〈poet.〉 anvertrauen, empfehlen
● „Komm her!“ befahl er; hier habe ich zu \befehlen! ● seine Seele Gott \befehlen 〈poet.〉; Gott befohlen! 〈geh.〉 (Abschiedsgruß); der Oberst hat befohlen, dass ... ● von dir lasse ich mir nichts \befehlen!; du hast mir gar nichts zu \befehlen!; er befahl ihn zu sich ließ ihn zu sich kommen ● wie Sie \befehlen! wie Sie wünschen! [<ahd. bifel(a)han „anvertrauen, übergeben, bergen, begraben“ <germ. *bifehan „anvertrauen, bergen, übergeben“; zu vorgerm. *pelk- „bergen“]
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be|feh|len <st. V.; hat [mhd. bevelhen, ahd. bifel(a)han = übergeben, anvertrauen, zu einem untergegangenen Verb mit der Bed. »(der Erde) anvertrauen, begraben«, dann = zum Schutz anvertrauen]:
1.
a) den Befehl, den Auftrag geben, etw. zu tun; etw. gebieten:
er befahl mir strengstes Stillschweigen;
den Soldaten wurde befohlen, die Brücke zu sprengen;
von Ihnen lasse ich mir nichts b.;
der Herr Baron befehlen? (gespreizt; was wünscht der Herr Baron?);
wie Sie befehlen (gespreizt; jawohl, wird erledigt!);
etw. in befehlendem (gebieterischem) Ton sagen;
Spr wer b. will, muss erst gehorchen lernen;
b) zu einem bestimmten Zweck an einen bestimmten Ort kommen lassen, beordern:
er wurde zum Rapport befohlen.
2. die Befehlsgewalt haben; gebieten:
über eine Armee b.
3. (geh. veraltet) unter jmds. Schutz stellen, anbefehlen, anvertrauen:
ich befehle meinen Geist in deine Hände (bibl.);
befiehl dem Herrn deine Wege (bibl.);
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be|feh|len <st. V.; hat [mhd. bevelhen, ahd. bifel(a)han = übergeben, anvertrauen, zu einem untergegangenen Verb mit der Bed. „(der Erde) anvertrauen, begraben“, dann = zum Schutz anvertrauen]: 1. a) den Befehl, den Auftrag geben, etw. zu tun; etw. gebieten: Jetzt aber hat der Kaiser brüsk befohlen, die Verhandlungen einzustellen (St. Zweig, Fouché 146); Nun befahl er dem Kutscher, in den Prater zu fahren (Doderer, Wasserfälle 105); den Soldaten wurde befohlen, die Brücke zu sprengen; er hätte rechtzeitig das Schließen der Mündungsklappen b. müssen (Ott, Haie 236); er befahl mir strengstes Stillschweigen; von Ihnen lasse ich mir nichts b.; der Herr Baron befehlen? (gespreizt; was wünscht der Herr Baron?); wie Sie befehlen (gespreizt; jawohl, wird erledigt!); etw. in befehlendem (gebieterischem) Ton sagen; Spr wer b. will, muss erst gehorchen lernen; ∙ Befehlen Sie Ihren Kaffee? (wünschen Sie, dass Ihnen Kaffee serviert wird?; Iffland, Die Hagestolzen I, 4); b) zu einem bestimmten Zweck an einen bestimmten Ort kommen lassen, beordern: Spät noch hatte Barbarossa seinen Kanzler ... zu einer Berichterstattung zu sich befohlen (Benrath, Konstanze 9); ..., nachdem er das Mittagessen auf sein Zimmer befohlen hatte (Langgässer, Siegel 518); Da wurde er nach Schneckengrün im Vogtland zu einem Lehrgang der Gebietsführerschule befohlen (Loest, Pistole 62). 2. die Befehlsgewalt haben, gebieten: über ein Heer, eine Armee b.; Sind sie sehr mächtig, die Leute, die über die Soldaten befehlen? (Simmel, Stoff 19). 3. (geh. veraltet) unter jmds. Schutz stellen, anbefehlen, anvertrauen: ich befehle meinen Geist in deine Hände (bibl.); befiehl dem Herrn deine Wege (bibl.); So befahlen wir unsere Seelen Gott (Hauptmann, Schuß 10); *Gott befohlen! (↑Gott 1).
Universal-Lexikon. 2012.