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fest|na|geln ['fɛstna:gl̩n], nagelte fest, festgenagelt <tr.; hat:1. durch Annageln befestigen:
eine Leiste festnageln.
2. (ugs.) jmdn. zwingen, bei einer eingenommenen Haltung zu bleiben:
man hat ihn auf sein Versprechen festgenagelt.
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fẹst||na|geln 〈V. tr.; hat〉
1. etwas \festnageln mit Nägeln befestigen, annageln (Bretter)
2. 〈fig.; umg.〉 jmdn. auf etwas \festnageln jmdn. auf eine Aussage festlegen u. zur Verantwortung ziehen
● er sitzt da wie festgenagelt 〈umg.〉 starr, unbeweglich
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fẹst|na|geln <sw. V.; hat:
1. durch Annageln befestigen:
eine Leiste, ein Blech f.;
sie sitzt da wie festgenagelt;
Ü er hat mich mit einem langen Gespräch festgenagelt (ugs.; aufgehalten).
2. (ugs.) deutlich auf etw. hinweisen:
in einem Fernsehinterview nagelte sie die Widersprüche ihres politischen Gegners fest.
ich ließ mich nicht, auf keine Aussage f.
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fẹst|na|geln <sw. V.; hat: 1. durch Annageln befestigen: eine Leiste, ein Blech f.; sie sitzt da wie festgenagelt; Ü Der Armeestab ... konnte nicht mehr umziehen, saß mittendrin, war festgenagelt an der Stelle (Plievier, Stalingrad 296); er hat mich mit einem langen Gespräch festgenagelt (ugs.; aufgehalten). 2. (ugs.) deutlich auf etw. hinweisen: in einem Fernsehinterview nagelte sie die Widersprüche ihres politischen Gegners fest; Der Theologe streifte dann einige Gründe der Wohnungsnot, um schließlich aber festzunageln, dass nicht selten „skrupelloses Spekulantentum“ Ursache der Missverhältnisse sei (NZZ 27. 1. 83, 23). 3. (ugs.) ↑festlegen (2): ich ließ mich nicht, auf keine Aussage f.; Der Staatsanwalt nagelt die Zeugin nochmals auf den Tag fest (Noack, Prozesse 24); eine ... Revision der politischen Rolle, auf die (West-)Deutschland nach dem Kriege festgenagelt wurde (BZ 16. 3. 69, 6).
Universal-Lexikon. 2012.