Heilmittel; Pharmazeutikum; Mittel (umgangssprachlich); Agens (fachsprachlich); Arznei; Präparat; Medikament; Therapeutikum; Pharmakon; Medizin
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Arz|nei|mit|tel [a:ɐ̯ts̮'nai̮mɪtl̩], das; -s, -:Medikament:
ein wirksames Arzneimittel; neue Arzneimittel entwickeln.
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Arz|nei|mit|tel 〈n. 13〉 = Medikament
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Arz|nei|mit|tel; Syn.: Pharmazeutikum, Medikament: ein Stoff, der am oder im menschlichen oder tierischen Körper bestimmt ist zur Heilung, Linderung, Verhütung oder Erkennung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden u./od. zum Ersatz von Wirkstoffen oder Körperfl. u./od. zur Abwehr, Beseitigung oder Unschädlichmachung von Krankheitserregern, Parasiten oder körperfremden Stoffen u./od. zum Erkennen u. Beeinflussen von körperlichen u. seelischen Zuständen. Das therapeutisch wirksame Prinzip der meisten A. (Wirkstoff) ist das ↑ Pharmakon. Im Organismus unterliegen A. der Biotransformation.
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Arz|nei|mit|tel , das:
Heilmittel, Medikament:
die Preisbindung für A.
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Arzneimittel,
Medikamẹnte, Phạrmaka, natürlich vorkommende oder synthetisch (auch gentechnologisch) hergestellte Stoffe (oder Zubereitungen aus diesen) zur 1) Heilung, Verhütung, Linderung oder Erkennung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, 2) Erkennung der Beschaffenheit, des Zustandes oder der Funktion des Körpers oder seelischer Zustände oder 3) zum Ersatz körpereigener Stoffe. Neu entwickelte, insbesonderebiotechnologischeVerfahren ermöglichen inzwischen die Gewinnung früher nicht zugänglicher innovativer Wirkstoffe, insbesondere die Herstellung von menschlichen Proteinen sowie entsprechender Abwandlungsprodukte z. B. Erythropoetin, Interferone oder Humaninsuline (Isulin) mit besonderen Eigenschaften. Von Arzneimitteln (rechtlich) abzugrenzen sind insbesondere Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetisches Mittel und Medizinprodukte. Die in Arzneimitteln verwendeten Stoffe (Wirkstoffe, Arzneistoffe) werden meist mit von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegten Kurzbezeichnung (Generic names, International nonproprietary names, Abkürzung INN) benannt.
Für die Anwendung beim Menschen oder Tier werden die Arzneistoffe meistens mit Hilfsstoffen zu Arzneizubereitungen (Arzneiformen) verarbeitet. Diese Präparate werden heute überwiegend von der pharmazeutischen Industrie in abgabefertigen Packungen als Fertigarzneimittel in den Verkehr gebracht. Die Handelspräparate können entweder mit einem warenzeichenrechtlich geschützten Namen oder der Wirkstoffbezeichnung (INN oder einer anderen warenzeichenrechtlich nicht geschützten Bezeichnung), die auch mit dem Herstellernamen zusammengesetzt sein kann, gekennzeichnet sein.
Anwendungsarten:
Zur innerlichen Anwendung können Arzneistoffe z. B. in Form von Pulvern, Kapseln, Tabletten, Dragees, Lösungen oder Zäpfchen verarbeitet werden. Zur äußerlichen Anwendung auf Haut oder Schleimhäuten werden Arzneistoffe z. B. in Lösungen, Salben, Pasten, Cremes, Pudern oder Pflastern verarbeitet. Bei der peroralen Anwendung gelangt das Arzneimittel durch den Mund in Magen und Darm und wird dort in das Blut aufgenommen (Resorption). Bei der rektalen Anwendung wird das Arzneimittel über den Mastdarm zugeführt. Die parenterale Anwendung schließt u. a. die Einspritzung (Injektion) von Arzneimitteln in das Unterhautgewebe (subkutan), die Muskulatur (intramuskulär) oder die Blutbahn (intravenös, seltener intraarteriell), in Gelenke (intraartikulär), ins Herz (intrakardial), in die Rückenmarkflüssigkeit (intralumbal), in die Bauchhöhle (intraperitoneal) sowie die Einatmung (Inhalation) ein. Mit der Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Beratung von beziehungsweise über Arzneimittel beschäftigt sich die Pharmazie.
Die Lehre von den Wechselwirkungen zwischen Arzneimittel und Organismus ist die Pharmakologie.
Arzneimittel verteilen sich im Körper und können daher auf viele Organe einwirken, bei Schwangeren teilweise auch auf das ungeborene Kind. Sie werden zum Teil im Stoffwechsel chemisch verändert, wobei meist weniger wirksame, unter Umständen aber auch stärker giftig (toxisch) wirkende Produkte (Metaboliten) entstehen. Ausgeschieden werden Arzneimittel überwiegend mit dem Harn, zum Teil auch mit der Galle und dem Stuhl sowie über die Muttermilch, flüchtige Stoffe zum Teil auch über die Lungen.
Da Arzneimittel nicht nur auf mehrere Organe gleichzeitig einwirken, sondern durch Arzneimittel bewirkte Änderungen der Funktion eines Organsystems auch Funktionsänderungen anderer Organsysteme nach sich ziehen können, haben Arzneimittel in der Regel ein unterschiedlich breites Wirkungsprofil. Dies bedingt Nebenwirkungen und unter Umständen Arzneimittelschäden, die v. a. bei häufigem, unkontrolliertem Gebrauch auftreten (Arzneimittelmissbrauch). Die Wirkungsstärke der Arzneimittel ist u. a. abhängig von der verabreichten Dosis, von Alter, Geschlecht und gegebenenfalls einer besonderen Disposition des Behandelten (individuelle Empfindlichkeit, z. B. Allergie, Erbfaktoren, eingeschränkte Organfunktionen). Man unterscheidet zwischen der therapeutischen Dosis (Dosis effectiva, Abkürzung DE), die zum gewünschten Erfolg führen soll, der Höchstmenge (Maximaldosis), der unterschwelligen Dosis ohne Wirkung, der toxischen Dosis (Überdosierung) mit schädlicher Wirkung und der tödlichen Dosis (Letaldosis). Werden verschiedene Arzneimittel gleichzeitig eingenommen, können sie sich in ihrer Wirkung gegenseitig beeinflussen (Arzneimittelinteraktion). Ebenso ist in Verbindung mit Alkohol häufig eine veränderte, zum Teil gefährliche Wirkung möglich (v. a. bei Schmerzmitteln aus der Gruppe der Opiate, bei Schlaf- und Beruhigungsmitteln). Bei Überdosierung sind zahlreiche Arzneimittel toxisch.
Der Verkehr mit Arzneimitteln ist gesetzlich geregelt (Arzneimittelgesetz). Fertigarzneimittel dürfen nur in den Handel gebracht werden, wenn sie eine Zulassung durch die zuständige Bundesbehörde (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) erhalten haben. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, dürfen Arzneimittel nur in Apotheken an den Endverbraucher verkauft werden (Apothekenpflicht). Bestimmte Arzneimittel dürfen in Apotheken auch nur auf ärztlichem Rezept abgegeben werden (Verschreibungspflicht). Arzneimittel, die z. B. auch in Drogeriemärkten vertrieben werden dürfen, bezeichnet man als freiverkäufliche Arzneimittel.
Im Haushalt sind Arzneimittel trocken, kühl und Kindern nicht zugänglich aufzubewahren. Überalterte (verfallene) Arzneimittel und solche, deren Aussehen, Konsistenz, Geruch und Geschmack sich verändert haben, sind zu vernichten (Sondermüll). Der Apotheker kann in diesen Fällen beraten.
Die Aufwendungen der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel sind nach den Krankenhaus- und Arztkosten der drittgrößte Ausgabenblock (1999 waren es 36,15 Mrd. DM, das entspricht 14,2 %). Im Rahmen der Kostendämpfungsmaßnahmen im Gesundheitswesen in den 80er- und Anfang der 90er-Jahre galten deshalb wesentlichen Bemühungen auch der Eindämmung der Ausgaben für Arzneimittel. Durch die Einführung des Festbetragssystems für Arzneimittel, d. h. der Festlegung von Beträgen, bis zu deren Höhe die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel übernehmen, wurde die Preisentwicklung bei Arzneimitteln von der allgemeinen Preisentwicklung abgekoppelt. Im europäischen Vergleich nehmen die Arzneimittelkosten in Deutschland seither nur noch einen Mittelplatz ein. Durch die Budgetierung, d. h. Begrenzung der erstattungsfähigen Arzneimittelkosten, im Jahr 1993 wurden die Pro-Kopf-Ausgaben der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen deutlich gesenkt. In Deutschland ist die Anzahl der insgesamt in Apotheken abgegebenen Arzneimittelpackungen 1999 mit etwa 1,59 Mrd. Packungen gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben. Der Anteil der auf ärztliche Rezepte abgegebenen Arzneimittel sank allerdings weiter von etwa 68 % Anfang der 90er-Jahre auf knapp 58 % im Jahr 1999. Der Anteil der in der Selbstmedikation abgegebenen Arzneimittel ist im gleichen Zeitraum leicht gestiegen.
Geschichtliches:
Schon in den alten Hochkulturen und in der Antike gab es eine Fülle von Arzneimitteln. Sie wurden v. a. aus pflanzlichen Produkten (Drogen) von den Ärzten selbst zubereitet und in Form von Salben und Pulvern verabreicht. Neben den Arzneipflanzen (Heilpflanzen) wurden auch menschliche, tierische und mineralische Substanzen in fester oder flüssiger Form als Abführ-, Brech- und Wundheilmittel verwendet.
Die mittelalterlichen Ärzte bewahrten die Tradition der Antike, nahmen aber gleichzeitig auch neue Arzneimittel der Araber und deren Rezeptformeln auf. Zubereitungsstätte für Arzneien wurde im 12./13. Jahrhundert die Apotheke. Gleichzeitig begann man damit, Zubereitungsvorschriften und Preise in »Arzneitaxen« verbindlich festzulegen. Ab 1800 wurde die Arzneimittelherstellung zunehmend auf eine naturwissenschaftliche Grundlage gestellt.
In immer stärkerem Maße wurden Arzneimittel auf pflanzlicher und anderer natürlicher Grundlage von synthetisch hergestellten Arzneimitteln verdrängt. Ein nicht unbedeutender Rest blieb allerdings in der Phytotherapie und Homöopathie erhalten. Mit der zunehmenden maschinellen Massenproduktion abgabefertiger Arzneimittel (Fertigarzneimittel) verlor die manuelle Zubereitung an Bedeutung.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Allergie · Antibiotika · Apotheke · Arzneibuch · Arzneimittelgesetz · Betäubungsmittel · Chemotherapie · Heilpflanzen · Medizin · Pharmazie · Psychopharmaka · Sulfonamide · Therapie
Grundl. der A.-Therapie, hg. v. W. Dölle u. a. (1986);
Hagers Hb. der Pharmazeut. Praxis, hg. v. F. von Bruchhausen u. a., 10 Bde. (51990-95);
Pharmazeut. Ring-Tb., hg. v. H. J. Roth (101992);
J. Martin: Fertigarzneimittelkunde (41995);
Rote Liste 1995, hg. vom Bundesverband der Pharmazeut. Ind. (1995);
E. Mutschler: A.-Wirkungen (71996).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Gentechnik: Anwendung in Pharmazie und Medizin
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Arz|nei|mit|tel, das: Heilmittel, Medikament: die Preisbindung für A.; Listen mit billigen und wirksamen Arzneimitteln (Woche 14. 3. 97, 17).
Universal-Lexikon. 2012.