Fẹr|tig|arz|nei|mit|tel, das (Pharm.): Fertigpräparat: Der Bestand an Ärztemustern ist entsprechend durchzusehen; erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähigen F. bzw. deren genannte Chargen auszusondern und zu vernichten (DÄ 47, 1985, 66).
Universal-Lexikon. 2012.