Sẹlbst|me|di|ka|ti|on 〈f. 20; unz.〉 Selbstbehandlung mit Medikamenten nach eigenem Gutdünken, ohne sich in ärztliche Behandlung zu begeben
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Sẹlbst|me|di|ka|ti|on, die (Med.):
Anwendung von Medikamenten nach eigenem Ermessen, ohne Verordnung durch einen Arzt od. eine Ärztin.
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Selbstmedikation,
eigenverantwortliche Behandlung von geringfügigen Gesundheitsstörungen (z. B. Kopfschmerzen, Erkältungskrankheiten, Magen-Darm-Störungen, kleine Verletzungen) ohne Einschaltung eines Arztes mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder durch Naturheilverfahren.
Die Selbstmedikation in Ergänzung der ärztlichen Behandlung gilt als notwendiger Bestandteil und sinnvolle Entlastung des Gesundheitswesens und der Krankenversicherung; Gefahren werden v. a. darin gesehen, dass schwerwiegende Erkrankungen verschleppt und durch zu spätes Erkennen die Heilungschancen beeinträchtigt werden; zudem können auch durch rezeptfreie Arzneimittel bei langfristiger Anwendung oder falscher Dosierung sowie durch Wechselwirkung zwischen verschiedenen Arzneimitteln und durch zu lange gelagerte, v. a. angebrochene Packungen Schäden hervorgerufen werden. Eine besondere Gefährdung wird in der unkontrollierten Anwendung von Schmerzmitteln gesehen, die bei der Selbstmedikation an erster Stelle stehen.
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Sẹlbst|me|di|ka|ti|on, die (Med.): Anwendung von Medikamenten nach eigenem Ermessen, ohne Verordnung durch einen Arzt: Die Autorinnen zeigen jedoch auch deutlich die Grenzen der S.: Bei ernsten Leiden müssen Betroffene einen Arzt konsultieren (natur 9, 1995, 77); Kaum ein Patient sucht denn auch seinen Arzt auf mit der Beschwerde »Kopfweh«. Da wird zur S. geschritten; Mund auf, ein Schluck Wasser hinterher (Zeit 31. 10. 86, 71).
Universal-Lexikon. 2012.