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Abtreibung
Abort (fachsprachlich); Abortion (fachsprachlich); Schwangerschaftsunterbrechung; Schwangerschaftsabbruch

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Ab|trei|bung ['aptrai̮bʊŋ], die; -, -en:
das Abbrechen einer Schwangerschaft:
eine Abtreibung vornehmen.

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Ạb|trei|bung 〈f. 20〉 = Schwangerschaftsabbruch

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Ạb|trei|bung , die; -, -en:
das Abtreiben (2 b); Schwangerschaftsabbruch:
eine A. vornehmen, durchführen.

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I
Abtreibung,
 
umgangssprachlich die absichtliche Herbeiführung einer Fehlgeburt, im engeren Sinn der rechtswidrige Schwangerschaftsabbruch (§§ 218 ff. StGB); während das schweizerische StGB den Begriff Abtreibung noch verwendet, benutzen ihn das deutsche und österreichische StGB nicht mehr. - Abtreibungsmittel, Abortiva.
 
II
Abtreibung,
 
in der Umgangssprache der Schwangerschaftsabbruch.
 

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Ạb|trei|bung, die; -, -en: das Abtreiben (2 b); Schwangerschaftsabbruch: eine A. vornehmen; meine Mutter hat schon drei -en gemacht (Schmidt, Strichjungengespräche 88); Auch die A. ist bei uns (= in Deutschland) nicht einfach erlaubt, sondern wegen des schwierigen Konfliktes mütterlicher und kindlicher Interessen lediglich von einer Bestrafung freigestellt (Zeit 7. 1. 99, 24).

Universal-Lexikon. 2012.