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Kraft
Temperament; Beschwingtheit; Vitalität; Schwung; Lebenskraft; Stärke; Einfluss; Energie; Leistungsabgabe; Leistungsfähigkeit; Leistung; Macht (über); Heftigkeit; Wucht; Ungestüm; Schmackes (umgangssprachlich); Gewalt; Karacho (umgangssprachlich); Vehemenz; Eifer; Intension; (ausführendes) Organ; Exekutive

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kraft [kraft] <Präp. mit Gen.>:
durch den Einfluss, das Gewicht, die Autorität von …:
er veranlasste dies kraft [seines] Amtes; kraft Gesetzes, richterlichen Urteils; eine Idee, kraft deren …; kraft dieser Kompetenzen; kraft ihrer Fähigkeiten ist sie dafür zuständig.
Syn.: aufgrund.

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krạftPräp. m. Gen.〉 aufgrund, durch, durch Kraft von ... ● \kraft seines Amtes; \kraft seines großen Wissens

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Krạft; Formelzeichen: F: als Produkt aus der Masse eines Körpers u. seiner Beschleunigung definierte physikal. Größe, die in Newton angegeben wird (1 N = 1 m kg s‒2).

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krạft <Präp. mit Gen.> [aus: durch, in usw. Kraft] (Papierdt.):
durch den Einfluss, das Gewicht, die Autorität [von]; aufgrund:
k. [eines] Gesetzes;
k. [seines] Amtes.

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I
Kraft
 
[althochdeutsch kraft, ursprünglich »Zusammenziehung (der Muskeln)«],
 
 1) allgemein: Energie, Vermögen, Fähigkeit zu wirken.
 
 2) Physik: Formelzeichen F, Grundbegriff der newtonschen Mechanik und, von dieser ausgehend, der klassischen Physik. Kraft ist (in diesem Sinne) eine vektorielle physikalische Größe, die bei der Wechselwirkung physikalischer Systeme auftritt und bei frei beweglichen Körpern Ursache von Beschleunigungen, bei gebundenen Körpern Ursache von Deformationen ist. Der quantitative Zusammenhang zwischen Bewegungsänderung (Beschleunigung a) eines Körpers der Masse m und einwirkender Kraft ist die mathematische Formulierung des 2. newtonschen Axioms: F = ma (newtonsche Axiome). Danach ist die durch Zeit- und Längenmessung unabhängig bestimmbare Beschleunigung eines Körpers direkt proportional zu der auf ihn wirkenden Gesamtkraft und umgekehrt proportional zu seiner als konstant angesehenen Masse; Kraft und Masse sind per Definition miteinander gekoppelt. - Wirken auf einen Körper keine Kräfte, wird dessen Beschleunigung null, d. h., er verharrt im Zustand der Ruhe oder der gleichförmig geradlinigen Bewegung (mit konstanter Geschwindigkeit).
 
Aus ihrer Wechselwirkungsnatur folgt, dass Kräfte stets paarweise auftreten (Kräftepaar). Die von einem Körper auf einen zweiten ausgeübte Kraft hat dabei den gleichen - aber entgegengerichteten - Betrag wie die von dem zweiten Körper auf den ersten ausgeübte Kraft (Gegenwirkungskraft): F12 = —F21. Fällt ein freier Körper der Masse m in der Nähe der Erdoberfläche mit der Fallbeschleunigung g zur Erde, so wirkt auf ihn die Kraft mg und man benötigt folglich die entgegengesetzte Kraft —mg, um ihn im Schwerefeld ruhend aufzuhängen. Nach diesem Prinzip lassen sich Waagen eichen, mit denen Massen beziehungsweise Kräfte verglichen werden können. - SI-Einheit der Kraft ist das Newton (N).
 
An einem mechanischen System können sowohl innere als auch äußere Kräfte auftreten. Daneben unterscheidet man eingeprägte Kräfte, die physikalischen Ursprungs sind und von experimentell bestimmbaren physikalischen Konstanten abhängen (z. B. die Schwerkraft), von den geometrisch bedingten Zwangskräften. In Bezugssystemen, die sich gegenüber einem Inertialsystem beschleunigt bewegen, treten zusätzliche Trägheitskräfte (»Scheinkraft«) auf. Neben der Schwerkraft, den elastischen Kräften (Rückstellkräften, die der Auslenkung aus einer Ruhelage proportional sind) und den Trägheitskräften, mit der die Körper einer Änderung ihres Bewegungszustandes widerstehen, kennt die klassische Physik die Kräfte zwischen ungleichnamigen (Anziehung) und gleichnamigen (Abstoßung) elektrischen Ladungen und Magnetpolen (coulombsches Gesetz) sowie die in einem Magnetfeld auf eine bewegte Ladung ausgeübte Kräfte (Lorentz-Kraft), gleichbedeutend der Kräfte zwischen stromdurchflossenen Leitern. Ursache der Druckkraft, die ein in ein Gefäß eingeschlossenes Gas auf die Wand ausübt, sind Trägheitskräfte, die die Bewegungsänderung der Moleküle bei ihren Stößen auf die Wand erzeugen.
 
Wenn jedem Punkt r eines Raumbereichs ein Kraftvektor F (r) zugeordnet werden kann, so wird dieses Vektorfeld als Kraftfeld bezeichnet. Ist dieses wirbelfrei, d. h., gilt rot F = 0 (Rotation), wird die Kraft konservativ genannt. Bei einer konservativen Kraft ist die von ihr zwischen zwei Punkten geleistete Arbeit unabhängig vom Weg, d. h., die auf einem geschlossenen Weg geleistete Arbeit ist null. Konservative Kräfte gestatten die Einführung eines Potenzials. Eine Kraft, die einem mechanischen System auf nicht umkehrbare Weise Energie entzieht, wird als dissipativ bezeichnet. Dissipative Kräfte (z. B. Reibungskräfte) sind von großer praktischer Bedeutung, aber rechnerisch oft nur schwer mit genügender Genauigkeit zu berücksichtigen.
 
Nach ihrem physikalischen Ursprung lassen sich alle Kräfte auf die mit den fundamentalen Wechselwirkungen verbundenen Grundkräfte zurückführen, zu denen die Gravitation, die elektromagnetische und die starke Wechselwirkung (einschließlich der Kernkraft) sowie die schwache Wechselwirkung gehören. Für den auch in der Kern- und Elementarteilchenphysik verwendeten Kraftbegriff setzt sich zunehmend die allgemeinere Bezeichnung Wechselwirkung durch.
 
 
 3) Religionswissenschaft: In der Vorstellung von gewaltigen übermenschlichen Kräften liegen die Anfänge von Religion überhaupt. In vielen uns noch zugänglichen frühen Stadien von Religion geht es um den (rituellen, magischen) Umgang mit solchen Mächten, z. B. den »numina« der Römer oder - bei den schriftlosen Völkern der Neuzeit - den »orenda« der Irokesen, »wakonda« der Sioux oder »mana« der Melanesier; die letztere Bezeichnung hat sich am meisten verbreitet. Mana- und Tabuvorstellungen regulierten frühe Formen gesellschaftlichen Lebens. Auch mit polytheistischen Göttern, dem monotheistischen Gott und »dem Göttlichen« monistischen Religionen wurden in der weiteren Religionsgeschichte immer besondere Kräfte (oder allgemein der Inbegriff von Kraft) assoziiert.
 
II
Krạft,
 
1) Adam, Bildhauer, Krafft, Adam.
 
 2) Victor, österreichischer Philosoph, * Wien 4. 7. 1880, ✝ ebenda 3. 1. 1975; seit 1925 Professor in Wien; arbeitete, ausgehend von der neopositivistischen Philosophie des »Wiener Kreises«, an einer metaphysikfreien und logisch gesicherten Erkenntnistheorie und Wertlehre.
 
Werke: Weltbegriff und Erkenntnisbegriff (1912); Einführung in die Philosophie (1950); Der Wiener Kreis (1950); Erkenntnislehre (1960); Rationale Moralbegründung (1963); Die Grundlagen der Erkenntnis und der Moral (1968).
 
 3) Walter Wilhelm Johann, Organist und Komponist, * Köln 9. 6. 1905, ✝ Antwerpen 9. 5. 1977; in Berlin Schüler von P. Hindemith, seit 1929 Organist an Sankt Marien in Lübeck, seit 1947 auch Professor an der Freiburger Musikhochschule, 1950-55 Direktor der Schleswig-Holstein. Musikakademie in Lübeck; komponierte v. a. geistliche Chorwerke (u. a. »Lübecker Totentanz«, 1954) sowie Werke für Orgel, Orchester, Kammermusik.
 
 4) Werner, Schriftsteller, * Braunschweig 4. 5. 1896, ✝ Jerusalem 14. 6. 1991; war 1927-33 Bibliotheksrat in Hannover, emigrierte 1933, lebte seit 1934 in Jerusalem; in seiner nüchternen, knappen und gedankentiefen Lyrik v. a. K. Kraus verpflichtet. Kraft gab als Kritiker und Interpret deutscher Dichtung bedeutende Monographien u. a. zu K. Kraus, R. Borchardt, F. Kafka, H. Heine und Goethe heraus.
 
Werke: Essays: K. Kraus. Beitrag zum Verständnis seines Werkes (1956); Das Ja des Neinsagers. K. Kraus und seine geistige Welt (1974); Über Gedichte und Prosa (1979); Stefan George (1980); Goethe. Wiederholte Spiegelungen aus fünf Jahrzehnten (1986).
 
Lyrik: Worte aus der Leere (1937); Gedichte II, Jerusalem (1938); Das sterbende Gedicht. Gedichte 1972-1975 (1976).
 
Roman: Der Wirrwarr (1960).

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Krạft, die; -, Kräfte [mhd., ahd. kraft, urspr. = Zusammenziehung (der Muskeln)]: 1. Vermögen, Fähigkeit zu wirken: körperliche, seelische, sittliche, moralische, geistige, jugendliche K.; die K. des Geistes; ihm fehlt die K.; seine Kräfte versagen, erlahmen, lassen nach; in ihm steckt eine ungeheure K.; seine K. erproben; im Urlaub neue Kräfte sammeln; bei dieser Arbeit kann er seine überschüssige K. abreagieren; er hat seine K., seine Kräfte überschätzt; seine ganze K. für etw. aufbieten; alle Kräfte anspannen; dieser Posten nimmt seine ganze K. in Anspruch; ungeahnte K. in sich fühlen; er hatte nicht mehr die K. aufzustehen; K. haben (stark sein, über Körperkraft verfügen); keine Kraft mehr in den Knochen haben (ugs.; schwach sein); die Sorge um das Kind verbrauchte ihre K., verlieh ihr ungeahnte Kräfte; eine K. sparende Methode; Was er sich vorgenommen habe, übersteige bei weitem seine K. (Degener, Heimsuchung 165); die Sonne hat, spendet im Herbst noch viel K. (scheint noch sehr warm); die K. spendenden Strahlen der Sonne; Ich bin am Ende meiner K. (Schnurre, Ich 47); unter Aufbietung aller Kräfte wurde das Projekt zu Ende geführt; an K. zunehmen; etw. aus eigener K. (ohne fremde Hilfe) schaffen; [wieder/gut] bei Kräften sein ([wieder] in gutem körperlichem Zustand, gesund u. kräftig sein); Wir essen, damit wir bei Kräften bleiben (H. Weber, Einzug 327); ich werde tun, was in meinen Kräften steht (ich werde mein Möglichstes tun); mit letzter K.; mit neuen Kräften an die Arbeit gehen; „Du musst mit deinen Kräften haushalten“, sagte seine Mutter, als sie ihn essen und das Milchglas an den Mund führen sah (H. Gerlach, Demission 273); mit vereinten Kräften (durch gemeinsame Anstrengung) etw. erreichen; ... gab es für ihn keinen Zweifel mehr daran, dass man ihn mit vereinten Kräften hereingelegt hatte (Bieler, Mädchenkrieg 255); jmdm. nach [besten] Kräften (soweit es irgend möglich ist) helfen; über ungeheure K., über geheimnisvolle, schöpferische Kräfte verfügen; das geht über meine K. (das ist zu viel für mich, das kann ich unmöglich leisten); vor/(auch:) von K. strotzen; [wieder] zu Kräften kommen (durch Krankheit bedingte körperliche Schwäche allmählich überwinden, wieder gesund u. kräftig werden); Ü die militärische, wirtschaftliche K. eines Landes. 2. etw., was einer Sache als Ursache einer Wirkung od. als Möglichkeit, in bestimmter Weise zu wirken, innewohnt: die heilende K. der Kräuter, der Medikamente; die belebende K. des Alkohols; die ungebändigten Kräfte der Natur; *die treibende K. sein (derjenige sein, der etw. anregt u. eifrig dafür tätig ist, dass es auch durchgeführt wird): Die treibende K. des Verfahrens ist Personalchef Mehlig. Bach Hein ist nur sein Erfüllungsgehilfe (Chotjewitz, Friede 150). 3. Arbeitskraft (2): er ist eine tüchtige K.; Er bestellte die ungewöhnlich fleißige K. anderen Abends in sein Büro (Prodöhl, Tod 13); Der wird sich überlegen, ob er eine gute K. verlieren will (Fels, Sünden 94). 4. <Pl.> in besonderer Weise Einfluss ausübende, ideologisch ausgerichtete Gruppe von Menschen: fortschrittliche, liberale, konservative, reaktionäre, bürgerliche Kräfte; hier sind Kräfte am Werk, die dem Staat schaden können; die Regierung will die revolutionären Kräfte ausschalten; ihre Solidarität ... mit den fortschrittlichen revolutionären Kräften und den Kräften der nationalen Befreiung (horizont 13, 1978, 10). 5. (Physik) physikalische Größe, die Ursache von Änderungen der Bewegung frei beweglicher Körper od. die Ursache von Änderungen der Form ist: K. ist Masse mal Beschleunigung; K. mal Weg ist Arbeit; elektrische, magnetische Kräfte; mit voller K., mit halber K. (Seemannsspr.; [von Schiffen mit Motor o. Ä.] mit Höchstgeschwindigkeit, mit geringer Geschwindigkeit) fahren. 6. *außer K. setzen (ungültig, unwirksam werden lassen): eine Verordnung außer K. setzen; Bis hin zu den antisemitischen Frechheiten ist aller Anstand außer K. gesetzt (Gregor-Dellin, Traumbuch 15); außer K. treten, sein (seine Wirkung, Gültigkeit verlieren, keine Wirkung, Gültigkeit [mehr] haben): der Befehl ist außer K.; Das Instrument of Government trat nach kurzer Zeit außer K. (Fraenkel, Staat 332); in K. treten, sein/befindlich sein/stehen, bleiben (wirksam, gültig werden, sein, bleiben): das Gesetz tritt am 1. 10. in K.; das immer noch in K. stehende Abkommen vom 9. September 1966 (Vaterland 27. 3. 85, 13); die bis zum Jahre 1918 in K. befindliche ständische Verfassung (Fraenkel, Staat 334); die Regelung bleibt weiterhin in K.; in K. setzen (gültig, wirksam werden lassen).

Universal-Lexikon. 2012.