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An|mel|dung ['anmɛldʊŋ], die; -, -en:1.
a) das Anmelden (1 a):
seit der Anmeldung bei der Ärztin geht es ihr schon viel besser.
Syn.: ↑ Ankündigung.
b) das Anmelden (1 b):
die Anmeldung des Fernsehers.
c) das Anmelden (1 c):
Anmeldung spätestens 14 Tage vor Beginn.
2. das Anmelden (2):
Anmeldung von Regressansprüchen.
3. Raum, Schalter zum Anmelden:
bitte gehen Sie zuerst zur Anmeldung.
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Ạn|mel|dung 〈f. 20〉
1. das Anmelden
2. Mitteilung der Anwesenheit od. Ankunft
3. Geltendmachen (von Ansprüchen)
5. Bitte um Vormerkung
● polizeiliche \Anmeldung, ohne vorherige \Anmeldung
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Ạn|mel|dung , die; -, -en:
2. (ugs.) Raum, in dem man sich anmeldet:
zuerst müssen Sie in die A. gehen.
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Anmeldung,
Erklärung gegenüber Behörden und Gerichten, die oftmals auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht (z. B. Anmeldung der versicherungspflichtigen Beschäftigten bei der Krankenkasse). Bei Forderungen und Rechten bedeutet Anmeldung deren Geltendmachung. (Meldepflicht, Meldewesen)
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Universal-Lexikon. 2012.