Rechts|schulen,
Rechtsgeschichte: 1) Schulen für Rechtsunterricht, im Altertum besonders die Rechtsschulen von Berytos (Beirut) und Konstantinopel, im Mittelalter die von Pavia (11. Jahrhundert) und Bologna (Blütezeit 13. Jahrhundert); 2) Gruppen von Juristen, die in der Behandlung des Rechts gleichen Methoden folgen; so bei den Römern die Rechtsschulen der Sabinianer und Prokulianer, im Mittelalter die Rechtsschulen der Glossatoren und Kommentatoren; später die Humanisten (mos gallicus, elegante Jurisprudenz), der Usus modernus Pandectarum und die Naturrechtsschule, die historischen Rechtsschulen, die Interessenjurisprudenz, die Freirechtsschule und die »Tübinger Schule« der Interessenjurisprudenz. - Im deutschsprachigen Raum findet gegenwärtig - besonders im Zivilrecht - die Wertungsjurisprudenz, die die dem Recht zugrunde liegenden Wertungen und Prinzipien zur Interpretation heranziehen will, die meisten Anhänger.
Universal-Lexikon. 2012.