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◆ Ko|gni|ti|on 〈f. 20〉
1. Erkenntnis
2. (gerichtl.) Untersuchung
[<lat. cognitio „das Wahrnehmen, das Erkennen“]
◆ Die Buchstabenfolge ko|gn... kann in Fremdwörtern auch kog|n... getrennt werden.
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Ko|g|ni|ti|on, die; -, -en [lat. cognitio = Kennenlernen, Erkennen, zu: cognoscere (2. Part.: cognitum) = erkennen] (bes. Psychol., Päd.):
Gesamtheit aller Prozesse, die mit dem Wahrnehmen u. Erkennen zusammenhängen.
Dazu:
Ko|g|ni|ti|ons|wis|sen|schaft, die.
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Kognition
[lateinisch »das Erkennen«, »Kennenlernen«] die, -, Sammelbegriff für alle Prozesse und Strukturen, die mit dem Wahrnehmen und Erkennen zusammenhängen (Denken, Erinnerung, Vorstellen, Gedächtnis, Lernen, Planen u. a.). - kognitiv, die Erkenntnis betreffend. - kognitivịstisch, kognitive Theorien betreffend.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Denken: Wahrnehmen, Erinnern, Wollen und Handeln
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Ko|gni|ti|on, die; -, -en [lat. cognitio = Kennenlernen, Erkennen, zu: cognoscere (2. Part.: cognitum) = erkennen]: 1. (Psych., Päd.) Gesamtheit aller Prozesse, die mit dem Wahrnehmen u. Erkennen zusammenhängen: die Komplexität menschlicher K. 2. (Rechtsspr. veraltet) gerichtliche Untersuchung: Eine bestimmte Qualität der K. für Situationen und Probleme wird erst zugänglich, wenn die Sprachentwicklung fortgeschritten ist (Cherubim, Fehlerlinguistik 261).
Universal-Lexikon. 2012.