Akademik

legitimieren
ermächtigen; berechtigen; mandatieren (veraltet); bevollmächtigen; befugen; autorisieren; begründen; argumentieren; rechtfertigen; erklären; ausweisen

* * *

le|gi|ti|mie|ren [legiti'mi:rən] (bildungsspr.):
1. <tr.; hat jmdn., etwas für legitim erklären:
ihr Vorgehen wurde nachträglich legitimiert.
Syn.: absegnen (ugs.), akzeptieren, anerkennen, billigen, erlauben, genehmigen, gestatten, hinnehmen, sanktionieren, tolerieren, zulassen, zustimmen.
2. <+ sich> bestimmte Eigenschaften oder Rechte durch ein Schriftstück nachweisen:
können Sie sich legitimieren?; ich legitimierte mich als Vertreter der Firma.
Syn.: sich ausweisen.

* * *

le|gi|ti|mie|ren 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉
1. etwas \legitimieren für legitim erklären; Ggs delegitimieren
2. jmdn. \legitimieren berechtigen
II 〈V. refl.〉 sich \legitimieren eine Legitimation (5) vorlegen, sich ausweisen
[→ legitim]

* * *

le|gi|ti|mie|ren <sw. V.; hat [mlat. legitimare = (ein nicht eheliches Kind rechtlich) anerkennen] (bildungsspr.):
1.
a) für legitim (1 a) erklären, als rechtmäßig anerkennen:
ein Vorgehen, ein Verhalten nachträglich l.;
b) mit einem bestimmten Recht, einer Vollmacht ausstatten:
wer hat Sie legitimiert, in unserem Namen zu handeln?
2. <l. + sich> sich ausweisen (2):
können Sie sich l.?;
er legitimierte sich als der Eigentümer des Autos.
3. für legitim (1 b) erklären.
4. begründen, rechtfertigen, als berechtigt erscheinen lassen:
diese Entscheidung wurde damit legitimiert, dass es keine Alternative gebe;
seine Bestrafung ist nicht länger zu l.

* * *

legitimieren
 
[mittellateinisch legitimare »(ein nichteheliches Kind) rechtlich anerkennen«], 1) für legitim erklären; 2) mit einer Vollmacht ausstatten; 3) sich ausweisen.

* * *

le|gi|ti|mie|ren <sw. V.; hat [mlat. legitimare = (ein uneheliches Kind rechtlich) anerkennen] (bildungsspr.): 1. a) für ↑legitim (1 a) erklären, als rechtmäßig anerkennen: ein Vorgehen, ein Verhalten nachträglich l.; Bei Karl dem Großen ist die Romfahrt noch in der Absicht begründet, die eigene Macht durch das herrenlos gewordene Erbe des Römischen Reiches zu l. (Fest, Im Gegenlicht 131); Die Umweltschäden durch Autoabgase legitimiert der ADAC damit, dass aus vielen Schornsteinen Gifte quellen (natur 3, 1991, 76); b) mit einem bestimmten Recht, einer Vollmacht ausstatten; befugen: Wer hat Sie eigentlich legitimiert, für die DDR zu sprechen? (Dönhoff, Ära 140). 2. <l. + sich> sich ↑ausweisen (2): können Sie sich l.?; er legitimierte sich als der Eigentümer des Autos. 3. für ↑legitim (1 b) erklären. 4. begründen, rechtfertigen, als berechtigt erscheinen lassen: diese Entscheidung wurde damit legitimiert, dass es keine Alternative gebe; Da die Bombardierung bislang nicht zur Überwindung des beobachteten humanitären Notstandes beigetragen hat, ... ist sie nicht länger zu l. (FR 20. 4. 99, 8).

Universal-Lexikon. 2012.