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aus|le|gen ['au̮sle:gn̩], legte aus, ausgelegt <tr.; hat:1.
a) zur Ansicht, zum Betrachten hinlegen:
die Bücher im Schaufenster auslegen.
Syn.: ↑ ausstellen.
b) (als Köder, durch einen Köder getarnt o. Ä.) [versteckt] hinlegen:
Rattengift auslegen; einen Köder auslegen.
2. zur Verzierung, als Schutz o. Ä. bedecken, mit etwas versehen:
den Boden mit Teppichen auslegen; das Badezimmer mit Fliesen auslegen.
3. vorläufig für jmd. anders bezahlen:
kannst du mir zwei Euro für den Automaten auslegen?
4. erläuternd, erklärend zu deuten suchen, mit einem Sinn versehen:
eine Vorschrift, ein Gesetz auslegen; du hast meine Äußerungen falsch ausgelegt.
Syn.: ↑ auffassen, ↑ definieren, ↑ deuteln, ↑ deuten, ↑ erklären, ↑ erläutern, ↑ interpretieren, ↑ kommentieren.
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aus||le|gen 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉 etwas \auslegen
1. ausgebreitet, offen zur Ansicht hinlegen (Waren, Zeitschriften)
3. leihweise bezahlen (Geld)
5. 〈Tech.〉 auf eine bestimmte Belastung, Leistungsfähigkeit hin konstruieren
● den Text der Bibel \auslegen; ein Wort falsch, richtig \auslegen; kannst du den Beitrag für mich \auslegen?; einen Raum mit etwas \auslegen den Boden eines R. mit etwas bedecken; ein Schubfach mit Papier \auslegen; ein Zimmer mit Teppichen \auslegen; das Schienennetz ist für diese Belastung nicht ausgelegt
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aus|le|gen <sw. V.; hat:
1.
a) zur Ansicht, Einsichtnahme o. Ä. hinlegen, ausbreiten:
Waren [im Schaufenster] a.;
eine Liste a.;
b) (als Köder, Fangvorrichtung o. Ä.) an dafür ausgesuchten Stellen hinlegen:
Köder, Rattengift, Schlingen, eine Aalreuse a.;
c) (zur Entwicklung von Wachstum) in die Erde bringen; setzen:
Saatgut, Kartoffeln a.;
d) in die für die Funktion erforderliche Lage bringen:
Leitungen, Kabel a.;
die Ruder a. (in die für das Gleichgewicht des Bootes erforderliche Lage bringen).
2.
a) an den dafür vorgesehenen Flächen ganz mit etw. bedecken, auskleiden:
einen Raum mit Teppichboden, einen Schrank [mit Papier] a.;
b) mit einer Einlegearbeit schmücken:
eine Tischplatte mit Elfenbein a.
3. (eine Geldsumme) vorlegen, jmdm. vorübergehend zur Verfügung stellen:
Geld [für jmdn.] a.;
jmdm. 20 Euro, das Eintrittsgeld a.
4. in bestimmter Weise deutend interpretieren:
ein Gesetz, ein Gleichnis a.;
eine Vorschrift, jmds. Worte falsch a.;
etw. zu jmds. Gunsten a.
5. (Technik) auf eine bestimmte Leistung o. Ä. hin anlegen, einrichten, konstruieren:
der Wagen ist für so hohe Geschwindigkeiten nicht ausgelegt.
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auslegen,
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aus|le|gen <sw. V.; hat: 1. a) zur Ansicht, Einsichtnahme o. Ä. hinlegen, ausbreiten: Waren [im Schaufenster] a.; eine Liste a.; b) (als Köder, Fangvorrichtung o. Ä.) an dafür ausgesuchten Stellen hinlegen: Köder, Rattengift, Schlingen, eine Aalreuse a.; c) (zur Entwicklung von Wachstum) in die Erde bringen; setzen: Saatgut, Kartoffeln a.; d) in die für die Funktion erforderliche Lage bringen: Leitungen, Kabel a.; die Ruder a. (in die für das Gleichgewicht des Bootes erforderliche Lage bringen). 2. a) an den dafür vorgesehenen Flächen ganz mit etw. bedecken, auskleiden: einen Raum mit Teppichboden, einen Schrank [mit Papier] a.; b) mit einer Einlegearbeit schmücken: eine Tischplatte mit Elfenbein a. 3. (eine Geldsumme) vorlegen, jmdm. vorübergehend zur Verfügung stellen: Geld [für jmdn.] a.; jmdm. eine bestimmte Summe a. 4. in bestimmter Weise deutend interpretieren: jmds. Worte falsch a.; etw. als Furcht a.; etw. zu jmds. Gunsten a.; dieser Grundsatz ist nicht radikal auszulegen (Noelle, Umfragen 168); ein Gesetz, eine Vorschrift, ein Gleichnis a. (inhaltlich erklären, erläutern); 5. (Technik) auf eine bestimmte Leistung o. Ä. hin anlegen, einrichten, konstruieren: der Motor ist für 180 km/h Höchstgeschwindigkeit ausgelegt. 6. (landsch. ugs.) sichtlich an Leibesumfang zunehmen: du hast ganz schön ausgelegt.
Universal-Lexikon. 2012.