Akademik

Bekunden
Beteuerung; Bezeugung; Bekundung; Erweisung

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be|kun|den [bə'kʊndn̩], bekundete, bekundet <tr.; hat:
deutlich zum Ausdruck bringen, erkennen lassen:
sein Interesse bekunden.
Syn.: ausdrücken, dokumentieren, offenbaren, verraten, zeigen.

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be|kụn|den 〈V. tr.; hat
1. kundtun, öffentl. aussprechen
2. bezeigen, zeigen
● er bekundete keinerlei Absicht, Neigung, zu ...; sein Beileid, Mitgefühl \bekunden; seine Reue, Unwissenheit \bekunden; etwas vor Gericht \bekunden [→ kund]

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be|kụn|den <sw. V.; hat [aus der niederd. Rechtsspr., zu kunden, md. Nebenf. von künden]:
1.
a) (geh.) zum Ausdruck bringen; deutlich (durch Worte, Gesten od. Mienen) zeigen:
seine Bereitwilligkeit b.;
b) (Rechtsspr.) vor Gericht aussagen, bezeugen:
etw. eidlich b.
2. <b. + sich> (geh.) zum Ausdruck kommen; deutlich werden, sich zeigen:
dadurch, darin bekundete sich ihr ganzer Hass.

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be|kụn|den <sw. V.; hat [aus der niederd. Rechtsspr., zu kunden, md. Nebenf. von ↑künden]: 1. a) (geh.) zum Ausdruck bringen; deutlich (durch Worte, Gesten od. Mienen) zeigen: seine Bereitwilligkeit, Furcht, Teilnahme, seine Sympathie b.; er bekundete laut und deutlich sein Missfallen; Diese beiden Typen bekundeten nunmehr für den Mord ein ungeheuer irres Interesse (Prodöhl, Tod 253); Normalerweise war Stevens nicht ein Mann, der seine Gefühle derart bekundete (Stories 72 [Übers.], 35); mit mürrisch wirkenden Handbewegungen bekundete er, das Anliegen der Polizei begriffen zu haben (Bastian, Brut 164); b) (Rechtsspr.) vor Gericht aussagen, bezeugen: etw. eidlich b.; Augenzeugen bekundeten, dass der Beklagte nicht die Vorfahrt beachtet habe. 2. <b. + sich> (geh.) zum Ausdruck kommen; deutlich werden, sich zeigen: dadurch, darin bekundete sich ihr ganzer Hass; ihre Verschiedenheit bekundete sich immer stärker; ein gewisser edler Luxus, die generosità, die sich darin bekundete, der Form einen ... Eigenwert beizulegen (Th. Mann, Zauberberg 722).

Universal-Lexikon. 2012.