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An|ge|klag|ter ['angəkla:ktɐ], der Angeklagte/ein Angeklagter; des/eines Angeklagten, die Angeklagten/zwei Angeklagte:Person, die vor Gericht angeklagt ist:
der Angeklagte hat ein umfassendes Geständnis abgelegt; einen Angeklagten vernehmen.
Syn.: Beschuldigter.
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Ạn|ge|klag|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der einer Straftat beschuldigt ist u. gegen den das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat; →a. Angeschuldigte(r)
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Ạn|ge|klag|ter, der Angeklagte/ein Angeklagter; des/eines Angeklagten, die Angeklagten/zwei Angeklagte:
jmd., der unter gerichtlicher Anklage steht.
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Angeklagter,
der einer Straftat Verdächtige, gegen den das zuständige Strafgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat (§ 157 StPO); so auch in Österreich (§ 38 Absatz 2 StPO). In der Schweiz wird ein Beschuldigter bereits nach der Anklageerhebung Angeklagter genannt. (Angeschuldigter)
Universal-Lexikon. 2012.