Akademik

rechtfertigen
verteidigen; vertreten; für etwas eintreten; verfechten; begründen; argumentieren; erklären; legitimieren

* * *

recht|fer|ti|gen ['rɛçtfɛrtɪgn̩], rechtfertigte, gerechtfertigt:
a) <tr.; hat etwas, das eigene Verhalten oder das Verhalten eines anderen so erklären, dass es als berechtigt erscheint:
ich versuchte, ihr Benehmen zu rechtfertigen; diese Tat ist durch nichts zu rechtfertigen.
Syn.: entlasten, entschuldigen, in Schutz nehmen, rehabilitieren, verteidigen.
b) <+ sich> sich verantworten, sich wegen eines Vorwurfs verteidigen:
ich brauche mich nicht zu rechtfertigen.
Syn.: sich entschuldigen.

* * *

rẹcht|fer|ti|gen 〈V. tr.; hat
1. jmdn. od. sich \rechtfertigen
1.1 die Berechtigung seines Tuns nachweisen od. erklären
1.2 jmdn. od. sich von einem Verdacht befreien
2. eine Handlung \rechtfertigen nachweisen od. erklären, dass eine H. berechtigt war
[<mhd. rehtvertigen „in rechten Stand setzen“; zu rehtvertic „gerecht, rechtmäßig“; → recht, fertig]

* * *

rẹcht|fer|ti|gen <sw. V.; hat [mhd. rehtvertigen = ausfertigen; von Schuld befreien; vor Gericht verteidigen; bestrafen, hinrichten, zu: rehtvertic = gerecht, gut, eigtl. = gerecht, gut machen]:
1.
a) etw. gegen einen Einwand, Vorwurf verteidigen, als berechtigt hinstellen:
sein Handeln [vor jmdm.] r.;
etw. ist durch nichts zu r. (zu entschuldigen);
b) <r. + sich> sich gegen einen Vorwurf verteidigen; sich verantworten:
sich vor jmdm. wegen etw. r. müssen.
2. als berechtigt, begründet erscheinen lassen, erweisen, zeigen:
er hat sich bemüht, das in ihn gesetzte Vertrauen zu r.;
der Anlass rechtfertigt den Aufwand.

* * *

rẹcht|fer|ti|gen <sw. V.; hat [mhd. rehtvertigen = ausfertigen; von Schuld befreien; vor Gericht verteidigen; bestrafen, hinrichten, zu: rehtvertic = gerecht, gut, eigtl. = gerecht, gut machen]: 1. a) etw. gegen einen Einwand, Vorwurf verteidigen, als berechtigt hinstellen: sein Handeln [vor jmdm.] r.; etw. ist durch nichts zu r. (zu entschuldigen); Dass Sie den Italiener erschlagen haben, ist moralisch zu r. (Prodöhl, Tod 210); b) <r. + sich> sich gegen einen Vorwurf verteidigen; sich verantworten: sich vor jmdm. wegen etw. r. müssen; Ich rechtfertigte mich mit einer kecken Lüge (Frisch, Stiller 186). 2. als berechtigt, begründet erscheinen lassen, erweisen, zeigen: er hat sich bemüht, das in ihn gesetzte Vertrauen zu r.; der Anlass rechtfertigt den Aufwand; unser Misstrauen war nicht gerechtfertigt (berechtigt); <auch r. + sich:> Diese Machterweiterungen der Staatsführung rechtfertigen sich (erscheinen, erweisen sich als begründet, berechtigt) aus der Erwägung, dass ... (Fraenkel, Staat 320).

Universal-Lexikon. 2012.