verteidigen; vertreten; für etwas eintreten; verfechten; begründen; argumentieren; erklären; legitimieren
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recht|fer|ti|gen ['rɛçtfɛrtɪgn̩], rechtfertigte, gerechtfertigt:a) <tr.; hat etwas, das eigene Verhalten oder das Verhalten eines anderen so erklären, dass es als berechtigt erscheint:
ich versuchte, ihr Benehmen zu rechtfertigen; diese Tat ist durch nichts zu rechtfertigen.
b) <+ sich> sich verantworten, sich wegen eines Vorwurfs verteidigen:
ich brauche mich nicht zu rechtfertigen.
Syn.: sich ↑ entschuldigen.
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rẹcht|fer|ti|gen 〈V. tr.; hat〉
1. jmdn. od. sich \rechtfertigen
1.1 die Berechtigung seines Tuns nachweisen od. erklären
1.2 jmdn. od. sich von einem Verdacht befreien
2. eine Handlung \rechtfertigen nachweisen od. erklären, dass eine H. berechtigt war
[<mhd. rehtvertigen „in rechten Stand setzen“; zu rehtvertic „gerecht, rechtmäßig“; → recht, fertig]
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rẹcht|fer|ti|gen <sw. V.; hat [mhd. rehtvertigen = ausfertigen; von Schuld befreien; vor Gericht verteidigen; bestrafen, hinrichten, zu: rehtvertic = gerecht, gut, eigtl. = gerecht, gut machen]:
1.
a) etw. gegen einen Einwand, Vorwurf verteidigen, als berechtigt hinstellen:
sein Handeln [vor jmdm.] r.;
etw. ist durch nichts zu r. (zu entschuldigen);
b) <r. + sich> sich gegen einen Vorwurf verteidigen; sich verantworten:
sich vor jmdm. wegen etw. r. müssen.
2. als berechtigt, begründet erscheinen lassen, erweisen, zeigen:
er hat sich bemüht, das in ihn gesetzte Vertrauen zu r.;
der Anlass rechtfertigt den Aufwand.
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rẹcht|fer|ti|gen <sw. V.; hat [mhd. rehtvertigen = ausfertigen; von Schuld befreien; vor Gericht verteidigen; bestrafen, hinrichten, zu: rehtvertic = gerecht, gut, eigtl. = gerecht, gut machen]: 1. a) etw. gegen einen Einwand, Vorwurf verteidigen, als berechtigt hinstellen: sein Handeln [vor jmdm.] r.; etw. ist durch nichts zu r. (zu entschuldigen); Dass Sie den Italiener erschlagen haben, ist moralisch zu r. (Prodöhl, Tod 210); b) <r. + sich> sich gegen einen Vorwurf verteidigen; sich verantworten: sich vor jmdm. wegen etw. r. müssen; Ich rechtfertigte mich mit einer kecken Lüge (Frisch, Stiller 186). 2. als berechtigt, begründet erscheinen lassen, erweisen, zeigen: er hat sich bemüht, das in ihn gesetzte Vertrauen zu r.; der Anlass rechtfertigt den Aufwand; unser Misstrauen war nicht gerechtfertigt (berechtigt); <auch r. + sich:> Diese Machterweiterungen der Staatsführung rechtfertigen sich (erscheinen, erweisen sich als begründet, berechtigt) aus der Erwägung, dass ... (Fraenkel, Staat 320).
Universal-Lexikon. 2012.