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ausführen
exportieren; durchführen; umsetzen; realisieren; effektuieren; verwirklichen; vornehmen; bewerkstelligen (umgangssprachlich); in die Praxis umsetzen; zugange sein (umgangssprachlich); leisten; schmeißen (umgangssprachlich); bewirken; schildern; darlegen; beleuchten; darstellen; umschreiben; erörtern; erzählen; erläutern; wiedergeben; erklären; ausmalen; referieren; elaborieren; ausrollen; beschreiben; konkretisieren; klarmachen (umgangssprachlich); vermitteln; herüberbringen (umgangssprachlich); explizieren; jemandem etwas verklickern (umgangssprachlich); verklugfiedeln (umgangssprachlich); präzisieren; rüberbringen (umgangssprachlich); ablaufen lassen; abarbeiten; verarbeiten; verrichten; abwickeln; bewerkstelligen; vollführen; erledigen; äußerln (österr.)

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aus|füh|ren ['au̮sfy:rən], führte aus, ausgeführt <tr.; hat:
1.
a) einem Auftrag gemäß tun, in die Tat umsetzen:
ein Vorhaben, einen Plan ausführen; einen Befehl ausführen.
Syn.: abwickeln, durchführen, erfüllen, erledigen, realisieren, verwirklichen.
b) (eine bestimmte Arbeit) machen, erledigen:
Arbeiten, Reparaturen ausführen.
Syn.: verrichten.
2. Waren ins Ausland verkaufen /Ggs. einführen/: Getreide, Südfrüchte ausführen.
Syn.: exportieren.
3.
a) (jmdn.) ins Freie führen, spazieren führen:
einen Kranken ausführen; sie führt morgens und abends ihren Hund aus.
b) (ein Mädchen, eine Frau) zum Ausgehen (ins Theater, in ein Restaurant o. Ä.) einladen:
sich gerne ausführen lassen; der Vater hat seine Tochter ausgeführt.
4.
a) in Einzelheiten ausarbeiten und vollenden:
den Schluss des Stückes hat die Dichterin nicht ausgeführt.
b) in bestimmter Weise herstellen, gestalten, machen:
ein Bild in Öl, in Wasserfarben ausführen; die Tanzschritte ganz exakt ausführen.
5. mündlich oder schriftlich [eingehend] darlegen, erklären:
etwas umständlich, an zahlreichen Beispielen ausführen; wie ich vorhin ausgeführt habe, sind die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen.
Syn.: zeigen.

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aus||füh|ren 〈V. tr.; hat
1. spazieren führen
2. ins Theater, in ein Lokal usw. führen
3. ins Ausland verkaufen (Waren); Sy exportieren; Ggs einführen (2)
4. durchführen, vollenden (Arbeit, Auftrag, Plan)
5. errichten (Bauten)
6. auseinandersetzen, darlegen
7. ausführlich, umständl. erklären
● den Hund \ausführen; einen Anzug \ausführen 〈scherzh.〉 in der Öffentlichkeit tragen; wie ich oben ausgeführt habe

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aus|füh|ren <sw. V.; hat:
1.
a) ins Freie führen, spazieren führen:
einen Kranken, Blinden a.;
sie führt morgens und abends ihren Hund aus;
b) zum Ausgehen (1 b) einladen; mit jmdm. ausgehen (1 b):
sich gerne a. lassen;
die Eltern führen ihre Töchter aus;
c) (ugs. scherzh.) (ein [neues] Kleidungsstück) in der Öffentlichkeit tragen, sich damit sehen lassen:
sie wollte sofort den neuen Hosenanzug a.
2. Waren ins Ausland verkaufen; exportieren:
Getreide, Südfrüchte a.
3.
a) verwirklichen, realisieren:
ein Vorhaben, einen Plan a.;
b) einem Auftrag gemäß tun, vollziehen:
einen Befehl, eine Order, eine übertragene Aufgabe a.;
die ausführende Gewalt (Exekutive);
c) (eine bestimmte Arbeit) machen, erledigen:
eine Reparatur a.;
alle Arbeiten zur vollen Zufriedenheit a.
4.
a) in Einzelheiten ausarbeiten u. vollenden:
der Schluss des vierten Aktes ist von dem Dichter nicht ausgeführt worden;
b) in bestimmter Weise mit bestimmtem Material herstellen, gestalten:
ein Bild in Öl, in Wasserfarben a.
5. (eine bestimmte Bewegung o. Ä.) machen:
bestimmte Tanzschritte a.;
(Fußball, Eishockey:) einen Freistoß, Strafstoß, Eckball a.
6. mündlich od. schriftlich ausführlich erläutern, darlegen:
etw. umständlich, an zahlreichen Beispielen a.
7. (landsch. scherzh.) wegnehmen; (was einem anderen gehört) an sich bringen:
sie wollte mir meinen neuen Schal a.

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ausführen,
 
allgemein eine Anweisung aufrufen oder starten. Im Zusammenhang mit Programmen heißt »ausführen«, dass Maschinencode in den Arbeitsspeicher geladen wird und die entsprechenden Befehle abgearbeitet werden.

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aus|füh|ren <sw. V.; hat: 1. a) ins Freie führen, spazieren führen: einen Kranken, Blinden a.; sie führt morgens und abends ihren Hund aus; b) zum Ausgehen (1 b) einladen; mit jmdm. ↑ausgehen (1 b): sich gerne a. lassen; Lerne erst einmal genug Geld zu verdienen, damit du eine Dame standesgemäß a. kannst (Remarque, Obelisk 57); die Eltern führen ihre Töchter aus; c) (ugs. scherzh.) (ein [neues] Kleidungsstück) in der Öffentlichkeit tragen, sich damit sehen lassen: sie wollte sofort das neue Kleid a. 2. Waren ins Ausland verkaufen; exportieren: Getreide, Südfrüchte a. 3. a) verwirklichen, realisieren: ein Vorhaben a.; ein Plan, der leider nur teilweise ausgeführt wurde; Damals wurde eine Aggression nicht unterdrückt, sondern ausgeführt (Freud, Unbehagen 172); b) einem Auftrag gemäß tun, vollziehen: einen Befehl, eine Order, eine übertragene Aufgabe a.; seine Dekrete werden buchstäblich ausgeführt werden (St. Zweig, Fouché 37); die ausführende Gewalt (Exekutive); c) (eine bestimmte Arbeit) machen, erledigen: eine Reparatur a.; alle Arbeiten zur vollen Zufriedenheit a. 4. a) in Einzelheiten ausarbeiten u. vollenden: der Schluss des vierten Aktes ist von dem Dichter nicht ausgeführt worden; b) in bestimmter Weise mit bestimmtem Material herstellen, gestalten: ein Bild in Öl, in Wasserfarben a. 5. (eine bestimmte Bewegung o. Ä.) machen: bestimmte Tanzschritte a.; (Fußball, Eishockey:) einen Freistoß, Strafstoß, Eckball a.; ... die (= Pferde) um ihn herum zu einer nachgiebigen Musik ihre Pas, Kniebeugen und Drehungen ausführten (Th. Mann, Krull 225). 6. mündlich od. schriftlich ausführlich erläutern, darlegen: etw. umständlich, an zahlreichen Beispielen a.; Weitschweifig führte sie aus, wie der Pfarrer getötet wurde (Langgässer, Siegel 86). 7. (landsch. scherzh.) wegnehmen; (was einem anderen gehört) an sich bringen: sie wollte mir meinen neuen Hut a.

Universal-Lexikon. 2012.