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Pflanzenschutz
Pflạn|zen|schutz 〈m.; -es; unz.〉 alle Maßnahmen zur Bekämpfung u. Verhütung von Pflanzenkrankheiten

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Pflạn|zen|schutz, der <o. Pl.>:
[Maßnahmen zum] Schutz von Nutzpflanzen gegen Schädlinge, Krankheiten sowie Unkraut.

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Pflanzenschutz,
 
zusammenfassende Bezeichnung für alle Maßnahmen biologischer, physikalischer und chemischer Art, um Bestände von Kulturpflanzen und Vorräte vor Schadorganismen und abiotischen Schäden (z. B. Temperatur, Wind) zu schützen. Der Schutz der Pflanzen erstreckt sich auf die Vermeidung von Infektionen mit Mikroorganismen oder deren Bekämpfung, auf die Vermeidung von Fraßschäden durch Insekten und deren Larven sowie durch Schnecken, Wild, Nagetiere, Vögel u. a., auf die Abwehr parasitärer Insekten oder Fadenwürmer und auf die Bekämpfung unerwünschter Pflanzen (Wildkräuter, Unkräuter), die mit Nutzpflanzen um Wasser, Licht, Nährstoffe konkurrieren oder auf ihnen parasitieren.
 
Physikalische Methoden
 
des Pflanzenschutzes sind z. B. Umzäunungen gegen Fraßschäden, Vogelscheuchen oder die akustische Vertreibung von Vögeln, mechanische Entfernung kranker Pflanzen oder Pflanzenteile oder von Unkräutern, das Einsammeln und Vernichten von Schnecken oder Insekten. Zu biologischen Methoden gehören die Begünstigung natürlicher Feinde von Schadorganismen, der Einsatz räuberischer (z. B. Marienkäfer) oder parasitierender Insekten (z. B. Schlupfwespen) oder von insektenpathogenen Pilzen oder Bakterien, das Aussetzen sterilisierter Männchen und die Resistenzzüchtung. Für den Einsatz biologischer Methoden sind sehr genaue Fachkenntnisse erforderlich. Chemische Methoden des Pflanzenschutzes umfassen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, zu denen auch Phagodeterrents, Repellents, Insektenhormone oder analoge Verbindungen sowie Insektenlockstoffe in Fallen, insbesondere Sexualpheromone gehören können. Weiterhin kann man Pflanzenschutzmaßnahmen einteilen in protektive Verfahren, die die Pflanzen (z. B. im Rahmen der Phytohygiene) vor Befall schützen sollen, und kurative Verfahren, die der Heilung bereits erkrankter Pflanzen dienen.
 
Integrierter Pflanzenschutz ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Eine solche Pflanzenschutzstrategie zielt auf ein ökonomisch und ökologisch abgestimmtes Zusammenwirken von Maßnahmen des Pflanzenanbaus (Pflanzenzüchtung, Fruchtfolge, Pflanzenernährung), der Landtechnik (Bodenbearbeitung, Produktionsmethode) in Abstimmung mit Standort und Umweltbedingungen und schließlich mit der auf das Notwendige beschränkten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Der integrierte Pflanzenschutz ist kein feststehendes Verfahren, sondern entwickelt sich mit dem Stand der Technik und der wissenschaftlichen Erkenntnisse ständig fort.
 
Die Organisation der sich mit Fragen des Pflanzenschutzes befassenden Einrichtungen in Deutschland besteht aus forschenden, beratenden, überwachenden und administrativen Institutionen. Dazu gehört insbesondere die dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachgeordnete Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) in Berlin und Braunschweig, die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig ist und in einer Reihe von fachspezifischen Instituten Pflanzenschutzforschung betreibt. Die Bundesländer unterhalten den amtlichen Pflanzenschutzdienst, der je nach Bundesland in unterschiedlichen Institutionen angesiedelt ist (z. B. Pflanzenschutzämter, Landwirtschaftskammern, Landesanstalten, Regierungspräsidien). Rechtlich wird der Pflanzenschutz in Deutschland vom Pflanzenschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt. In den Regelungen des Gesetzes ist auch das in Deutschland verwirklichte Grundprinzip verankert, nach dem neben einer umfassenden und sicheren Zulassung eines Pflanzenschutzmittels auch eine gute Ausbildung des Anwenders und eine gute Geräteausstattung gefordert wird. - Eine Reihe internationaler Organisationen (z. B. EU, FAO, WHO, OECD) befasst sich mit der Koordination und Harmonisierung von Vorschriften und Richtlinien im Pflanzenschutz. Wichtigstes Ziel sind dabei die internationale Vereinheitlichung und Zusammenarbeit auf den verschiedenen Gebieten des Pflanzenschutzes, der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und den zulässigen Höchstmengen für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. V. a. für die Entwicklung biologischer und integrierter Pflanzenschutzmaßnahmen setzt sich die EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organization) ein, eine Pflanzenschutzorganisation für Europa und den Mittelmeerraum mit (1997) 38 Mitgliedsstaaten.
 
Literatur:
 
Chemie der P.- u. Schädlingsbekämpfungsmittel, hg. v. R. Wegler, 8 Bde. (1970-82);
 R. Heitefuss: P. Grundl. der prakt. Phytomedizin (21987);
 
P. in der Landwirtschaft, bearb. v. W. Roder u. a. (Berlin-Ost 1990);
 
P. im integrierten Obstbau, hg. v. G. Friedrich (31996);
 H. Börner: Pflanzenkrankheiten u. P. (71997).

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Pflạn|zen|schutz, der: [Maßnahmen zum] Schutz von Nutzpflanzen gegen Schädlinge, Krankheiten sowie Unkraut.

Universal-Lexikon. 2012.