Stand der Tẹchnik,
im deutschen Umweltrecht verwendete Bezeichnung für den Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen gesichert erscheinen lässt. Bei der Festlegung des Stands der Technik sind v. a. vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der betrieblichen Praxis erprobt worden sind. Die Genehmigung von Anlagen nach dem Stand der Technik ist ein wesentlicher Teil des Vorsorgeprinzips gegen Umweltbelastungen. Die besonders im Atomrecht verwendete Formel Stand von Wissenschaft und Technik verweist auf neueste Ergebnisse wissenschaftlicher und technischer Forschung, die nicht technisch realisiert sein müssen, während unter allgemein anerkannten Regeln der Technik (v. a. im Bau- und im Wasserrecht) die Gesamtheit der Regeln verstanden wird, die in der Praxis den betreffenden Technikern bekannt und als richtig anerkannt sind.
Universal-Lexikon. 2012.