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Cọr|tes <Pl.> [span., port. cortes, eigtl. = Reichsstände, zu: corte = (königlicher) Hof]:
Volksvertretung in Spanien u. früher auch in Portugal.
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Cortes
[spanisch 'kɔrtes, portugiesisch 'kortɪʃ; von lateinisch cohors, cohortis (Nebenformː cors, cortis) »(den Prätor in der Provinz umgebendes) Gefolge«, beeinflusst auch von lateinisch curia »Kurie«, »Beratungsort«] Plural, die Volksvertretung in Spanien, früher auch in Portugal.
1) Portugal: Nach der Gründung des Königreiches Portugal in der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts sind die Cortes zum ersten Mal für das Jahr 1211 sicher belegt, als Vertretung der Städte 1254. Die Bedeutung der Cortes war im 14. und 15. Jahrhundert am größten, doch erreichten sie nie die Bedeutung der spanischen und aragonesischen Cortes. 1828 wurden die Cortes zusammengerufen, um Dom Miguel als König zu proklamieren. 1821 und 1911 traten »Cortes constituintes« zusammen, um neue Verfassungen von 1822 und 1911zu verabschieden. Das moderne portugiesische Parlament heißt »Assembleia Nacional« (seit 1933).
H. da Gama Barros: História da administração pública em Portugal nos séculos XII a XV, 11 Bde. (Lissabon 21945-54).
2) Spanien: Vorläufer der Cortes war im frühen Mittelalter das »concilium«, für das im 12. Jahrhundert die Bezeichnung »curia plena« gebräuchlich wurde. Ende des 13. Jahrhunderts setzte sich die volkssprachliche Bezeichnung »cortes« durch, im katalanischen Sprachbereich »cort«, später »corts«. Die Cortes waren eine Ständevertretung, der zunächst nur Vertreter des Adels und der Geistlichkeit angehörten, vom Ende des 12. Jahrhunderts an auch der Städte. Ende des 13. Jahrhunderts setzte sich die periodische Einberufung der Cortes durch, in der Wahl des Ortes blieb der König frei. In Kastilien vereinigten sich die regionalen Cortes früh zu einem einzigen Organ, im Reich der Krone von Aragón (Aragonien, Geschichte) blieben die Cortes von Aragón, Katalonien und Valencia eigenständig. In ihrer Blütezeit (13.-15. Jahrhundert) bewilligten die Cortes Steuern und hatten großen Einfluss auf Gesetzgebung und Politik. Die wachsende Zentralmacht des Königs ließ die Cortes bedeutungslos werden, in Kastilien seit dem 16. Jahrhundert, in Navarra und Aragón seit dem 17. Jahrhundert, endgültig im 18. Jahrhundert. Seit den »Cortes von Cádiz« (1810-13) in der Zeit der Napoleonischen Kriege ist Cortes die Bezeichnung für das moderne spanische Parlament. Nach dem Spanischen Bürgerkrieg wurden die Cortes als berufsständisches Organ neu errichtet (Gesetz vom 17. 7. 1942, Neuordnung 1966), mit teils aufgrund hoher Staatsämter berufenen, teils von ihren Korporationen gewählten, teils von F. Franco ernannten Abgeordneten, die v. a. den Staatshaushalt und die Gesetze der Regierung zu beraten hatten. Durch die Verfassung vom 29. 12. 1978 bestehen die Cortes aus zwei Kammern mit Kompetenz zur Gesetzgebung und Verfassungsänderung.
C. de los antiguos reinos de León y Castilla, hg. v. der Real Academia de la Historia, 8 Bde. (Madrid 1861-1903; Quellen);
C. de los antiguos reinos de Aragón y Valencia y Principado de Cataluña, hg. v. Real Academia de la Historia:, 26 Bde. (ebd. 1896-1922; Quellen);
L. García de Valdeavellano y Arcimís: Curso de historia de las instituciones españolas, de los origenes al final de la Edad Media (Madrid 41975).
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Cọr|tes <Pl.> [span., port. cortes, eigtl. = Reichsstände, zu: corte = (königlicher) Hof]: Volksvertretung in Spanien u. früher auch in Portugal.
Universal-Lexikon. 2012.