Akademik

aushalten
erdulden; standhalten; ertragen; verkraften (umgangssprachlich); ausstehen; dulden; zulassen; tolerieren; verknusen (umgangssprachlich); abkönnen (umgangssprachlich); vertragen

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aus|hal|ten ['au̮shaltn̩], hält aus, hielt aus, ausgehalten:
1. <tr.; hat
a) (Unangenehmem, bestimmten Belastungen) ausgesetzt sein:
sie hatten Hunger, Schmerzen, Strapazen auszuhalten; Entbehrungen aushalten; dass es im Winter kalt ist, muss man einfach aushalten.
Syn.: auf sich nehmen, ausstehen, bestehen, dulden, durchmachen, durchstehen, einstecken (ugs.), erdulden, erleiden, ertragen, fertigwerden mit, hinnehmen, leiden, mitmachen (ugs.), schlucken (ugs.), sich bieten lassen müssen, sich 1 ergeben in, sich fügen in, sich schicken in, tragen, über sich ergehen lassen, überdauern, überleben, überstehen, überwinden, verkraften, verschmerzen, vertragen.
b) einer Sache standhalten, nicht ausweichen:
jmds. Blick aushalten.
2. <itr.; hat (irgendwo unter bestimmten Umständen) bleiben:
er hat [es] in dem Betrieb nur ein Jahr ausgehalten.
Syn.: ausharren, durchhalten, nicht aufgeben, nicht nachgeben, nicht schlappmachen (ugs.).
3. <tr.; hat (einen Ton o. Ä.) längere Zeit erklingen lassen:
die Sängerin hielt den hohen Ton lange aus.
Syn.: halten.
4. <tr.; hat (ugs. abwertend) für jmdn. bezahlen, jmds. Unterhalt bestreiten und ihn so von sich abhängig machen:
er hält sie aus; immer mehr Männer lassen sich von ihren Partnerinnen aushalten.
Syn.: aufkommen für, ernähren, sorgen für, Unterhalt bezahlen, unterhalten.

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aus||hal|ten 〈V. tr. 160; hat
1. ertragen (Schmerzen, Lärm, Kälte usw.)
2. durchhalten (Strapazen)
3. lange tönen lassen, anhalten (Note, Ton)
4. jmdn. \aushalten jmdm. den Lebensunterhalt zahlen
● eine Geliebte \aushalten erhalten, unterhalten, Lebensunterhalt für sie zahlen; es in einer Stellung (nicht) \aushalten; ich halte es vor Hunger nicht mehr aus; das ist nicht auszuhalten; es ist nicht zum Aushalten; bis zum Ende \aushalten

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aus|hal|ten <st. V.; hat:
1. (Unangenehmes) ertragen, (Unangenehmem, bestimmten Belastungen) ausgesetzt sein:
sie hatten Hunger, Schmerzen, Strapazen auszuhalten;
es lässt sich a.;
hier lässt es sich a. (hier ist es sehr angenehm, hier lässt es sich gut leben);
<subst.:> es ist nicht zum Aushalten (ugs.; es ist unerträglich).
2. einer Sache standhalten, nicht ausweichen:
den Blick des Gegners a.
3. irgendwo unter bestimmten, schwierigen Umständen bleiben, ausharren, durchhalten:
sie hatte bei ihm ausgehalten bis zu seinem Tod.
4. (Musik) (einen Ton) eine durch bestimmte Zeichen in der Notenschrift angegebene Zeit anhalten, erklingen lassen:
eine Note, einen Dreiklang, eine Terz a.
5. (ugs. abwertend) den Lebensunterhalt für jmdn. bezahlen u. ihn so von sich abhängig machen:
sie lässt sich von ihm a.

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aus|hal|ten <st. V.; hat: 1. (Unangenehmes) ertragen, (Unangenehmem, bestimmten Belastungen) ausgesetzt sein: sie hatten Hunger, Schmerzen, Strapazen auszuhalten; seine Nerven hielten nicht viel aus (waren nicht sehr belastbar; Thieß, Legende 39); ein Junge, der es zu Hause nicht mehr a. konnte (Andersch, Sansibar 76); es lässt sich a.; hier lässt es sich a. (hier ist es sehr angenehm, hier lässt es sich gut leben); <subst.:> es ist nicht zum Aushalten. 2. einer Sache standhalten, nicht ausweichen: Er hielt den Blick des Kommandanten ruhig aus (Ott, Haie 315); Ü dieser Apparat hält jeden Vergleich mit der ausländischen Konkurrenz aus (ist von gleich guter, vergleichbarer Qualität). 3. irgendwo unter bestimmten, schwierigen Umständen bleiben, ausharren, durchhalten: sie hatten ... ausgehalten bis zum Ende (Plievier, Stalingrad 69); sie hatte bei ihm ausgehalten bis zu seinem Tod. 4. (Musik) (einen Ton) eine durch bestimmte Zeichen in der Notenschrift angegebene Zeit anhalten, erklingen lassen: eine Note, einen Dreiklang, eine Terz a. 5. (ugs. abwertend) den Lebensunterhalt für jmdn. bezahlen u. ihn so von sich abhängig machen: die Frauen, die von den Bankiers ausgehalten werden (Baum, Paris 48); wer sich a. lässt, muss sich unterordnen (Frisch, Gantenbein 139). 6. <a. + sich> (landsch.) sich etw. vorbehalten: du hast dir das Wohnrecht im Haus ausgehalten. 7. (Forstw.) (gefälltes Holz) nach den Vorschriften der Holzmessanweisung in Stücke bestimmter Länge sägen u. einteilen.

Universal-Lexikon. 2012.