aufweisen; bieten; innehaben; besitzen; sein Eigen nennen; haben; bestimmen; festlegen; entscheiden; verordnen; diktieren; vorschreiben; anordnen; regeln; vorgeben; aufzwingen; anweisen; veranlassen; befehlen; reglementieren
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ver|fü|gen [fɛɐ̯'fy:gn̩]:1. <tr.; hat [von Amts wegen] anordnen, bestimmen:
etwas durch Gesetz verfügen; das Gesundheitsamt verfügt die Schließung des Lokals; sie verfügte in ihrem Testament, dass ihre Nichte ihren gesamten Besitz erben sollte.
2. <itr.; hat
a) etwas besitzen, haben (und sich dessen uneingeschränkt bedienen, es nach Belieben einsetzen können):
sie verfügt über ein ansehnliches Kapital; sie verfügen über gute Beziehungen; er verfügt über große Erfahrung, enorme körperliche Kräfte.
b) bestimmen, was mit jmdm., etwas geschehen soll:
sie kann noch nicht selbst über ihr Geld verfügen; er verfügt über ihn wie über eine Sache.
Syn.: ↑ kommandieren.
3. <+ sich> (Papierdt., auch scherzh.) sich irgendwohin begeben:
er fühlte sich nicht wohl und hat sich schließlich ins Bett verfügt.
Syn.: sich ↑ begeben (geh.).
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ver|fu|gen 〈V. tr.; hat〉 Fugen ausfüllen; Sy ausfugen ● eine Mauer mit Mörtel \verfugen; Fliesen \verfugen
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ver|fu|gen <sw. V.; hat (Bauw.):
ausfugen.
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ver|fu|gen <sw. V.; hat (Bauw.): ausfugen.
Universal-Lexikon. 2012.