Akademik

besitzen
aufweisen; bieten; innehaben; verfügen; sein Eigen nennen; haben

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be|sit|zen [bə'zɪts̮n̩], besaß, besessen <itr.; hat:
a) sein Eigen nennen, (als Eigentum) haben:
sie besitzt ein Haus.
b) haben:
er besaß die Frechheit, das zu behaupten.
Syn.: in Besitz haben, sein Eigen nennen (geh.), verfügen über, zur Verfügung haben.

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be|sịt|zen 〈V. tr. 242; hat
1. (als Besitz) haben, beherrschen
2. sein Eigen nennen
3. haben
● er hat die Frechheit besessen, zu behaupten ... 〈fig.〉; ein Grundstück, ein Haus, viel Geld, großen Reichtum \besitzen; fünf Kinder \besitzen; jmds. Liebe, Vertrauen, Zuneigung \besitzen; Mut, Fantasie, ein Talent \besitzen; die \besitzende Klasse; die Besitzenden Gesellschaftsschicht, die über viel Besitz verfügt

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be|sịt|zen <unr. Verb; hat [mhd. besitzen, ahd. bisizzan, eigtl. = um, auf etw. sitzen]:
a) als Besitz haben; sein Eigen nennen:
ein Haus, ein Auto, Vermögen, viele Bücher b.;
er besaß keinen Cent (ugs.; war sehr arm);
die besitzende Klasse (die Vermögenden, Reichen);
Ü Mut, Talent, große Fähigkeiten, Geschmack b.;
jmds. Zuneigung, Vertrauen b.;
er hat die Frechheit besessen, mich anzulügen;
b) (meist gespreizt) haben:
keine Eltern mehr b.;
er besitzt blaue Augen, eine Wunde am Knie;
wir haben das nötige Glück nicht besessen;
er besitzt das/kein Recht zu widersprechen.

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be|sịt|zen <unr. Verb; hat> [mhd. besitzen, ahd. bisizzan, eigtl. = um, auf etw. sitzen]: 1. a) als Besitz haben; sein Eigen nennen: ein Haus, ein Auto, Vermögen, viele Bücher b.; Geld hatte er keins, zu essen hatte er nichts, und richtige Winterklamotten besaß er auch nicht (Ossowski, Flatter 54); er besaß keinen Pfennig (ugs.; war sehr arm); die besitzende Klasse (die Vermögenden, Reichen); Ü Mut, Talent, große Fähigkeiten, Geschmack b.; jmds. Zuneigung, Vertrauen b.; er hat die Frechheit besessen, mich anzulügen; b) (meist gespreizt) haben: keine Eltern mehr b.; er besitzt blaue Augen, eine Wunde am Knie; sie (= die Mannschaft) hat pausenlos gestürmt, gekämpft, aber nicht das nötige Quäntchen Glück besessen (Kicker 6, 1982, 46); er besitzt das/kein Recht zu widersprechen. 2. (geh. verhüll.) Geschlechtsverkehr mit einer Frau haben: er hat schon viele Frauen besessen. 3. (selten) innerlich gefangen nehmen: ... als besäße dich ein wildes Verlangen nach Sondermeldungen (Grass, Blechtrommel 344). ∙ 4. sitzend belegen; sich (auf etw.) setzen: wenn ein wackrer Mann ... in ersehntem Schatten ... auszuruhen denkt und findet dann von einem Müßiggänger den Schatten breit besessen (Goethe, Torquato Tasso III, 4).

Universal-Lexikon. 2012.