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in|ne|ha|ben ['ɪnəha:bn̩], hat inne, hatte inne, innegehabt <itr.; hat:(eine bestimmte Position, Stellung o. Ä.) haben, besitzen:
einen Posten, ein Amt innehaben.
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ịn|ne|ha|ben <unr. V.; hat [mhd. inne, ahd. inne, inni, wahrsch. alter Lokativ von ↑ 1in, heute nur noch in Verbindung mit best. Verben]:
einen Posten, einen Rang, ein Amt i.;
sie hat hier den Lehrstuhl für Psychologie innegehabt.
2. (geh.) besitzen, über etw. verfügen:
200 Morgen Land i.
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ịn|ne|ha|ben <unr. V.; hat [mhd. inne, ahd. inne, inni, wahrsch. alter Lokativ von 1↑in, heute nur noch in Verbindung mit best. Verben]: 1. (eine bestimmte Position, Stellung o. Ä.) einnehmen, besitzen; bekleiden: einen Posten, einen Rang, ein Amt i.; sie hat hier den Lehrstuhl für Psychologie innegehabt; dass die Saar derzeit den Vorsitz in der Agrarministerkonferenz innehat (Saarbr. Zeitung 5./6. 4. 80, 28). 2. (geh.) besitzen, über etw. verfügen: 200 Morgen Land i.; vor dem Hause, in welchem Kummerfelds eine hochherrschaftliche Wohnung innehatten (A. Kolb, Daphne 104).
Universal-Lexikon. 2012.