Wẹlt|er|be, das <o. Pl.>:
Gesamtheit der besonders erhaltenswerten Kultur- u. Naturdenkmäler der Welt.
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Welt|erbe,
Bezeichnung für besonders erhaltenswerte Stätten des Menschheitserbes, und zwar Weltkulturgüter (Weltkulturerbe) sowie Naturdenkmäler und Naturgüter (Weltnaturerbe), die von der UNESCO als solche anerkannt, d. h. in die Liste des Welterbes (englisch World Heritage List) aufgenommen wurden. Die Objekte werden von den Unterzeichnerstaaten der Internationalen Konvention für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit von 1972 benannt und von der UNESCO in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden ICOMOS beziehungsweise (für Naturdenkmäler) IUCN auf Bedeutung, Erhaltungszustand und das Vorhandensein eines überzeugenden Erhaltungsplans hin geprüft. Zu den (Stand: 1. 7. 2002) 172 Unterzeichnerstaaten gehören auch Deutschland und die Schweiz. Die Aufnahme in die Liste ist auch die Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung der Erhaltungsmaßnahmen durch die UNESCO. Die Liste umfasst (2002) insgesamt 730 Kultur- und Naturstätten in 125 Ländern. Es handelt sich dabei um 563 Kultur-, 144 Natur- und 23 beiden Kategorien angehörende Denkmäler. Außerdem wird eine Rote Liste des Welterbes geführt, die das besonders gefährdete Welterbe erfasst und in die auch Denkmäler eingetragen werden können, für die von dem zuständigen Unterzeichnerstaat kein Antrag gestellt wurde; derzeit umfasst diese Liste 32 Kultur- und Naturstätten (u. a. die Altstadt von Jerusalem). - 1992 hat die UNESCO zusätzlich ein Programm zum Erhalt des dokumentarischen Erbes der Menschheit, das so genannte Weltdokumentenerbe, ins Leben gerufen (»Gedächtnis der Menschheit«, englisch »Memory of the World«, Abkürzung MOW). Mit diesem Programm, für das bislang 35 Mitgliedstaaten der UNESCO nationale Komitees eingerichtet haben, sollen herausragende Dokumente (z. B. wertvolle Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate, Bild-, Ton- und Filmdokumente) gesichert und auch auf neuen informationstechnischen Wegen weltweit zugänglich gemacht werden. Analog der Liste des Welterbes erfolgt die Eintragung der Dokumente in einem Register des MOW. Zu den bisher verzeichneten 69 Dokumenten aus 33 Staaten gehören u. a. die Dokumente des Wiener Kongresses, der Azteken-Codex in Mexiko und die Archive des Warschauer Gettos.
Zum Welterbe wurden u. a. erklärt: Aksum, Karthago, Borobudur, Machu Picchu, Venedig, die Kathedrale von Chartres, Mont-Saint-Michel und seine Bucht. Deutschland verzeichnet (2002) 27 Denkmäler in der Welterbeliste: Aachener Münster, Altstadt von Bamberg, Museumsinsel in Berlin, Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl, Bauhausstätten in Dessau und Weimar, Gartenreich Dessau-Wörlitz, Wartburg in Eisenach, Martin-Luther-Gedenkstätten in Eisleben und Wittenberg, industrielle Kulturlandschaft Zollverein Essen, Altstadt, Kaiserpfalz und Silberbergwerk Rammelsberg in Goslar, Dom und Michaelskirche in Hildesheim, Kölner Dom, ehemalige Abtei in Lorsch mit ehemaligem Kloster Altenmünster, Altstadt von Lübeck, Kloster Maulbronn, Fossillager Grube Messel, Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin (v. a. Schlösser Sanssouci, Cäcilienhof, Babelsberg und Glienicke, Neues Palais, Sacrower Heilandskirche und Pfaueninsel), Altstadt von Quedlinburg, Insel Reichenau, Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal, Speyerer Dom, Wallfahrtskirche »Die Wies« in Steingaden, Altstädte von Stralsund und Wismar, römische Baudenkmäler, Dom und Liebfrauenkiche in Trier, Eisenhütte in Völklingen sowie Würzburger Residenz. In der Schweiz gehören zum Welterbe die drei Burgen von Bellinzona, die Altstadt von Bern, das Kloster Sankt Gallen, das Benediktinerkloster in Müstair sowie die Alpenregion Jungfrau mit Eiger und Mönch, Aletschgletscher und Bietschhorn.
Schutz und Erhaltung des Kultur- und Naturerbes sind bereits in der UNESCO-Verfassung vom 16. 11. 1945 als Aufgabe fixiert. Das Programm der »Rettungskampagnen« der UNESCO wurde mit einem Aufruf vom 8. 3. 1960 zur Rettung nubischer Denkmäler (Nubien, Abu Simbel) eingeleitet. 1992 wurde das UNESCO-Zentrum für die Erhaltung des Erbes der Menschheit gegründet (»Welterbezentrum«), das als ständiges Sekretariat des Welterbekomitees seinen Sitz in Paris hat.
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Wẹlt|er|be, das <o. Pl.>: Gesamtheit der besonders erhaltenswerten Kultur- u. Naturdenkmäler der Welt: die Altstadt ist von der UNESCO als Teil des -s anerkannt.
Universal-Lexikon. 2012.