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Adoption
Ad|op|ti|on 〈f. 20Aneignung ● \Adoption eines Kindes Annahme an Kindes statt [<lat. adoptio]

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Ad|op|ti|on, die; -, -en [lat. adoptio]:
das Adoptieren (1), Adoptiertwerden.

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I
Adoption
 
[lateinisch] die, -/-en, die Annahme als Kind.
II
Adoption
 
(Annahme an Kindes statt), die Annahme einer Person als Kind. Mit der Adoption entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis ohne Rücksicht auf die natürliche Abstammung. Nicht die Erhaltung einer Erbfolge, sondern das Kindeswohl bei der durch Gesetze geregelten Adoption (Bürgerliches Gesetzbuch §§ 1741-1772) steht heute im Vordergrund.
 
Die Adoption gilt als Möglichkeit, elternlose oder verlassene Kinder nicht in Heimen aufwachsen zu lassen, sondern ihnen eine Familie zu geben. Jeder, der mindestens 25 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist, kann ein Kind unter bestimmten Voraussetzungen annehmen. Ob die Bewerber die Voraussetzungen erfüllen, wird durch anerkannte Vermittlungsstellen beziehungsweise Behörden (Jugendamt) geprüft. Diese Stellen haben zum Wohle des Kindes über eine Adoption zu entscheiden. Zur Annahme bedarf es der Einwilligung der leiblichen Eltern des zur Adoption freigegebenen Kindes. Bei einem nichtehelichen Kind reicht die Einwilligung der Mutter. Die Einwilligung kann in beiden Fällen erst erteilt werden, wenn das Kind mindestens acht Wochen alt ist. Jedoch ist die Abgabe zur Adoptivpflege schon gleich nach der Geburt möglich. Mit Abgabe der Einwilligung ruht die elterliche Sorge (Sorgerecht), das heißt, die leiblichen Eltern dürfen keinen persönlichen Umgang mehr mit dem Kind haben, die Verwandtschaft zur leiblichen Familie erlischt. Dies ist zu bedenken, wenn eine Frau (beziehungsweise ein Ehepaar) ein Neugeborenes zur Adoption freigibt.
 
Die Adoption hat eine lange geschichtliche Tradition. Sie unterschied sich je nach kulturellen und gesellschaftlichen Bedingungen in Form und Auswirkung. In der griechischen und römischen Geschichte ging es in erster Linie darum, Erben zu gewinnen. Dies setzte allerdings die Volljährigkeit des zu Adoptierenden voraus.

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Adop|ti|on, die; -, -en [lat. adoptio]: das Adoptieren (1), Adoptiertwerden.

Universal-Lexikon. 2012.