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Analogie
Ähnlichkeit; Gleichartigkeit; Gleichheit; Übereinstimmung; Similarität

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Ana|lo|gie [analo'gi:], die; -, Analogien [analo'gi:ən]:
das Sichentsprechen, Sich-ähnlich-, Sich-gleich-Sein in bestimmten Verhältnissen:
es besteht eine Analogie zwischen beiden Fällen; eine Analogie aufweisen; dieses Wort ist in Analogie zu einem anderen gebildet worden.
Syn.: Ähnlichkeit.

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Ana|lo|gie 〈f. 19
1. Ähnlichkeit, Entsprechung, Gleichartigkeit
2. sinngemäße Anwendung, Übertragung
[→ analog]

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Ana|lo|gie , die; -, -n [lat. analogia < griech. analogi̓a] (bildungsspr.):
Entsprechung, Ähnlichkeit, Gleichheit von Verhältnissen:
zwischen den beiden Fällen besteht eine A.;
etw. in A. zu etw. anderem beurteilen.

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I
Analogie
 
die, -/...'gi |en,  
 1) allgemein: Gleichartigkeit, Ähnlichkeit, Entsprechung.
 
 2) Biologie: nicht auf gemeinsamer Abstammung beruhende weitgehende Anpassungsähnlichkeit von Funktionen und Verhaltensweisen bei verschiedenen Arten von Lebewesen. (Ähnlichkeit, Konvergenz, Lebensformen)
 
 3) Philosophie: Verhältnis der Entsprechung zwischen in bestimmten Punkten ähnlichen, aber nicht identischen Gegenständen oder Vorgängen; von besonderer Bedeutung in der Ontologie und Erkenntnistheorie der Scholastik, die zwischen Attributionsanalogie (Analogie wird durch Wirkung eines Faktors der Entsprechung auf den anderen verursacht) und Proportionalitätsanalogie (wechselseitige, differenzierte Bestimmung) unterschied. Grundlegend für die Theologie wurde die Anwendung des Aspekts der Analogie auf den Begriff des Seins (Analogia Entis).
 
Literatur:
 
G. Höffding: Der Begriff der A. (1924);
 H. Wagner: Existenz, A. u. Dialektik (1948);
 B. Gertz: Glaubenswelt als A. (1969).
 
 4) Physik, Kybernetik: die auf bestimmten Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten beruhende Entsprechung von Systemen und Vorgängen. Eine strukturelle Analogie zweier Systeme liegt vor, wenn gewisse Beziehungen, Gesetzmäßigkeiten oder Wechselwirkungen zwischen ihren Elementen (Bausteinen) einander entsprechen, wobei zwischen den Elementen selbst keine Entsprechung vorliegen muss, der stoffliche Aufbau der beiden analogen Systeme also ohne Bedeutung ist. Eine derartige Analogie besteht bei geometrisch ähnlichen Systemen oder bei der Gegenüberstellung von Makro- und Mikrokosmos (z. B. zwischen dem Sonnensystem und dem bohrschen Atommodell). Eine funktionale Analogie zweier (in ihren Elementen und/oder auch strukturell verschiedenen) Systeme liegt vor, wenn sie für eine bestimmte Aufgabe oder Funktion in gleicher Weise geeignet sind und zu deren Erfüllung wechselseitig ersetzbar sind. Eine derartige Analogie besteht zwischen Logikelementen der Digitaltechnik und den Neuronen des Nervensystems bei der Ausübung logischer Funktionen.
 
Die Physik befasst sich außerdem besonders mit der Analogie von Vorgängen in geometrisch ähnlichen Systemen, die mit den gleichen Differenzialgleichungen beschrieben werden und die gleichen Randbedingungen erfüllen oder für die bestimmte physikalische Ähnlichkeiten bestehen (Ähnlichkeitstheorie). Es werden dabei Analogiemodelle aufgestellt, die vereinfacht die jeweiligen physikalischen Erscheinungen und Systeme in den wesentlichen Zügen und Eigenschaften erfassen und beschreiben. Beispiele sind die Verwendung von elektrischen Feldern und Vorgängen zur Beschreibung von Potenzialströmungen und umgekehrt (z. B. elektrolytischer Trog) sowie zur Lösung von Wärmeleitungsproblemen. Kernphysikalische Analogiemodelle sind u. a. das Tröpfchen- und das Sandsackmodell für den Atomkern (Kernmodelle).
 
 5) Recht: sinngemäße Anwendung eines Rechtssatzes auf einen vom Gesetz nicht geregelten Tatbestand. Analogie ist also nicht Gesetzesauslegung, sondern Ausfüllung einer Lücke des Gesetzes. - Im Strafrecht ist die Analogie aufgrund des in der Aufklärungszeit entwickelten Satzes »nullum crimen, nulla poena sine lege« zum Nachteil des Täters nicht zulässig, soweit sie zu neuen Delikttatbeständen oder zu schärferen Strafen führen würde, wohl aber zu seinen Gunsten. Das strafrechtliche Analogieverbot ist für Deutschland in Art. 103 Absatz 2 GG und in § 1 StGB festgelegt: »Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde«.
 
Literatur:
 
H.-L. Schreiber: Gesetz u. Richter (1976);
 V. Krey: Studien zum Gesetzesvorbehalt im Strafrecht (1977);
 B. Schünemann: Nulla poena sine lege? (1978).
 
 6) Sprachwissenschaft: lautliche Angleichung zwischen einander in Sinn oder Form vergleichbaren Wörtern; so wurde z. B. nach der Pluralform (für die 1. und 3. Person) »waren« die entsprechende Singularform »war« gebildet (die entsprechenden mittelhochdeutschen Formen des Singulars lauteten »was«).
II
Analogie,
 
Anpassungsähnlichkeit (im Körperbau wie im Verhalten).

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Ana|lo|gie, die; -, -n [lat. analogia < griech. analogía]: 1. (bildungsspr.) Entsprechung, Ähnlichkeit, Gleichheit von Verhältnissen: zwischen den beiden Fällen besteht eine A.; eine A. aufweisen; Zuweilen glaubte man der Sache auf den Grund zu kommen, indem man eine A. zu Hilfe rief (Niekisch, Leben 88); etw. in A. zu etw. anderem beurteilen. 2. (Biol.) gleiche od. ähnliche Funktionsweise bei Organen von entwicklungsgeschichtlich verschiedener Herkunft: Kiemen und Lungen sind Beispiele für die A.

Universal-Lexikon. 2012.