Kanalinseln,
Normạnnische Ịnseln, englisch Channel Islands ['tʃænl 'aɪləndz], französisch Îles Normandes [iːl nɔːr'mãd], Gruppe von Inseln, Eilanden und Felsen vor der Küste Nordfrankreichs im Ärmelkanal, insgesamt 195 km2. Zu Frankreich gehören nur die Roches Douvres und die Îles Chausey. Alle anderen Inseln unterstehen der britischen Krone und bilden die Selbstverwaltungsgebiete Jersey und Guernsey. Das Selbstverwaltungsgebiet Jersey besteht aus den Inseln Jersey (116 km2, 84 100 Einwohner), Les Ecréhou und Les Minquiers, das Selbstverwaltungsgebiet Guernsey aus den Inseln Guernsey (63 km2, 58 900 Einwohner), Alderney (8 km2, 2 400 Einwohner), Sark (5 km2, 550 Einwohner), Brechou, Herm, Jethou und Lihou. Hauptorte sind Saint Hélier auf Jersey und Saint Peter Port auf Guernsey. Amtssprache ist Englisch, auf Jersey Französisch, Umgangssprache jedoch überall Englisch; ein Teil der ländlichen Bewohner spricht normannofranzösische Mundarten. Bei mildem Klima (durchschnittliche Temperatur im Februar 6 ºC, im August 17 ºC) werden zum Teil in Treibhäusern Gemüse, Obst und Blumen angebaut, ferner Frühkartoffeln und Futterpflanzen. Einheimische Rinderrassen liefern hohe Erträge an Milch. Eine wichtige Rolle spielt der Fremdenverkehr. Jersey und Guernsey haben sich in den letzten 20 Jahren zu bedeutenden internationalen Finanzzentren entwickelt.
Die Kanalinseln, die zu Großbritannien gehören, haben einen verfassungsrechtlichen Sonderstatus. Sie sind kein integraler Bestandteil von Großbritannien, sondern stehen, ähnlich wie die Isle of Man, als »Crown Dependencies« in direkter Abhängigkeit von der britischen Krone. Die Kanalinseln besitzen weitgehende Autonomie und haben eine eigene Legislative, deren Beschlüsse aber der formalen Sanktion einer königlichen »Order in Council« bedürfen. Die Landesverteidigung und die auswärtige Vertretung fallen in die Zuständigkeit der britischen Regierung. Hervorzuheben ist die eigene Steuerhoheit der Kanalinseln; die Einkommensteuersätze sind niedrig. Verwaltungsmäßig bilden die Kanalinseln zwei autonome Bezirke (»bailiwick«), in denen die britische Krone je einen Amtmann (»bailiff«) ernennt, der in Personalunion Präsident des Inselparlaments (»states«), Verwaltungschef und Vorsitzender des Königlichen Gerichts ist. Die Krone wird jeweils durch einen Gouverneur vertreten. Die Inselparlamente bestimmen Komitees, denen die Regierung anvertraut ist.
Die Kanalinseln wurden Anfang des 11. Jahrhunderts von Normannen besiedelt. Grundherren waren im Mittelalter die Vizegrafen von Cotentin, von Bessin, das Kloster Mont-Saint-Michel und die Herzöge der Normandie, unter deren Hoheit die Kanalinseln standen. Der heute der britischen Krone verbundene Teil der Kanalinseln blieb 1204 als letzter Teil des Herzogtums Normandie im Besitz des Königs von England. Seit Ende des 15. Jahrhunderts gibt es einen Gouverneur für diese Kanalinseln, deren Ständeversammlung 1771 die Gesetzgebungskompetenz erhielt. 1940-45 waren die Kanalinseln von deutschen Truppen besetzt.
Universal-Lexikon. 2012.