1. Beamter der Bezirksverwaltung
2. Beamter des gehobenen Dienstes in Verwaltung od. Justiz
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1. Beamter des gehobenen Dienstes (über dem Oberinspektor).
2. (österr.) Leiter des Gemeindeamtes (im österr. Bundesland Burgenland).
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Amtmann,
seit dem späten Mittelalter der mit der Verwaltung und oft auch mit der Wahrnehmung der Gerichtsbarkeit in einem bestimmten Bezirk (Amt) betraute landesherrliche Beamte (Meier, Pfleger, Vogt). Heute ist Amtmann die Amtsbezeichnung für einen (männlichen oder weiblichen) Beamten des gehobenen Dienstes.
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Universal-Lexikon. 2012.