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Sozialkapital,
betriebliche Rückstellungen für Sozialleistungen, z. B. Pensionszahlungen. Durch steuerliche Begünstigungen wurde das Sozialkapital seit 1948 zunehmend zur Selbstfinanzierung der Unternehmen verwendet. Dagegen wurde die Bildung überbetrieblichen Sozialfonds, an denen die Arbeitnehmer durch Anteilscheine beteiligt werden, während das Kapital den Unternehmen zur Verfügung stehen soll, als vermögenspolitische Maßnahme u. a. von den Gewerkschaften vorgeschlagen.
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So|zi|al|ka|pi|tal, das: Kapital, das der Arbeitgeber für Sozialleistungen (z. B. Pensionszahlungen) zurückstellt.
Universal-Lexikon. 2012.