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Rechnungswesen
Buchhaltung; Rechnungsführung; Leistungsrechnung; Kostenrechnung

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Rẹch|nungs|we|sen 〈n.; -s; unz.〉 die wirtschaftlichen Vorgänge eines Betriebes od. einer Behörde umfassender Bereich

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Rẹch|nungs|we|sen, das <o. Pl.> (Wirtsch.):
betrieblicher Bereich, der die zahlenmäßige Erfassung u. Auswertung der das Betriebskapital betreffenden Vorgänge umfasst.

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Rechnungswesen,
 
jede laufende, geordnete ziffernmäßige Erfassung wirtschaftlicher Vorgänge. Das Rechnungswesen wird unterteilt in ein gesamtwirtschaftliches Rechnungswesen (volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, umweltökonomische Gesamtrechnung) und ein einzelwirtschaftliches Rechnungswesen, das für Haushaltungen (Haushaltsrechnung) und für Betriebe (betriebliche Rechnungswesen) geführt werden kann.
 
Das betriebliche Rechnungswesen dient der Abbildung von Vorgängen und Zuständen des Wirtschaftsgeschehens in Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Umwelt in einem System von Zahlen nach Menge und/oder Wert in Plan-, Soll- oder Ist-Größen. Die Aufgaben sind Vorbereitung von Entscheidungen (Dispositionsfunktion), Rechenschaftslegung (Dokumentationsfunktion) sowie Überwachung (besonders der Wirtschaftlichkeit, Kontrollfunktion) und Lenkung des Unternehmensgeschehens (Steuerungsfunktion). Die Informationen des betrieblichen Rechnungswesens können an Adressaten im Unternehmen (z. B. Unternehmensleitung, Controlling) oder außerhalb des Unternehmens (z. B. Gesellschafter, Kreditgeber) gerichtet sein. Daraus leitet sich die Einteilung in ein internes Rechnungswesen (z. B. Kosten- und Leistungsrechnung, Investitionsrechnung) und ein externes Rechnungswesen (z. B. Finanzbuchführung und Jahresabschluss) ab. Verbreitet ist die traditionelle Einteilung in Finanzbuchführung, Kostenrechnung, Betriebsstatistik und Vergleichs- sowie Planungsrechnung.
 
Als weiteres Gliederungskriterium kann der Zielbezug der Rechnung herangezogen werden. Hier sind besonders Vermögens-, Gewinn- und Liquiditätsziele zu nennen. Die Finanzbuchführung erfasst Bestandsveränderungen und Bestände (Bilanz) sowie Erfolge (Gewinn-und-Verlust-Rechnung) nach handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Vorschriften, während Kosten-, Leistungs- und Investitionsrechnung der kurz- und langfristigen Gewinnermittlung nach rein betriebswirtschaftlichen Grundsätzen dienen. Die Liquidität des Unternehmens ist das Betrachtungsobjekt der Finanzplanung.
 
Literatur:
 
H. K. Weber: Betriebswirtschaftl. R., 2 Bde. (3-41991-93);
 W. Eisele: Technik des betriebl. R. (51992);
 
Hwb. des R., hg. v. K. Chmielewicz u. K. Schweitzer (31993);
 H. Wedell: Grundl. des betriebswirtschaftl. R. (61993);
 W. Zimmermann u. H.-P. Fries: Betriebl. R. (61995);
 G. Eilenberger: Betriebl. R. (71995);
 J. Weber: Einf. in das R., 2 Bde. (51996-97).

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Rẹch|nungs|we|sen, das <o. Pl.> (Wirtsch.): betrieblicher Bereich, der die zahlenmäßige Erfassung u. Auswertung der das Betriebskapital betreffenden Vorgänge umfasst.

Universal-Lexikon. 2012.