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Kapitalerhaltung
Kapital|erhaltung,
 
Begriff für das bilanztheoretische Ziel, die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu wahren, wobei verschiedene Kapitalerhaltungskonzeptionen unterschieden werden. Anhänger der nominellen Kapitalerhaltung streben an, dass das nominelle Geldkapital von Rechnungsperiode zu Rechnungsperiode gleich bleibt. Der Gewinn oder Verlust ergibt sich als Differenz zwischen dem Kapital zu Beginn und am Ende der Rechnungsperiode. Veränderungen des Geldwerts beziehungsweise der Sachwerte bleiben unberücksichtigt (Bewertung zum Anschaffungswert beziehungsweise zu den Herstellungskosten). Vertreter der realen oder materiellen Kapitalerhaltung verlangen, dass die Kaufkraft des Kapitals zu Beginn und am Ende der Rechnungsperiode gleich ist. Der Überschuss ist der Gewinn, der über eine Indexberechnung ermittelt werden muss. Beide Prinzipien berücksichtigen allerdings nur das Geldkapital. Umstritten ist die durch gesetzlichen Bewertungsvorschriften festgelegte nominelle Kapitalerhaltung bei der Gewinnermittlung in Handels- und Steuerbilanz, da steigende Wiederbeschaffungspreise für verbrauchte Vermögensgegenstände im Sinne der realen Kapitalerhaltung unberücksichtigt bleiben und eine Besteuerung von Scheingewinnen ermöglichen. Das Konzept der realen Kapitalerhaltung wird der Gewinnermittlung in der Kostenrechnung zugrunde gelegt. Bei der substanziellen Kapitalerhaltung (absolute Substanzerhaltung) wird angestrebt, nicht nur das Geldkapital, sondern das gesamte Realvermögen leistungsmäßig zu erhalten. Preisschwankungen, technischer Fortschritt, Nachfrageverschiebungen u. Ä. werden für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit mit einbezogen. Das kann so weit gehen, dass von der Erhaltung der Leistungsfähigkeit erst dann gesprochen wird, wenn das Unternehmen mit der Gesamtentwicklung der volkswirtschaftlichen Produktion Schritt hält, z. B. seinen Marktanteil sichert und an den branchenüblichen Entwicklungen teilhat (relative oder qualifizierte Substanzerhaltung).

Universal-Lexikon. 2012.