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Deutsch-Dänische Kriege
I
Deutsch-Dänische Kriege
 
Die besondere Situation der Elbherzogtümer Schleswig und Holstein hatte bereits in den Revolutionsjahren 1848/49 zum Krieg des Deutschen Bundes und Preußens mit Dänemark und zu einem Aufwallen der nationalen Leidenschaften in Deutschland geführt, weil Dänemark widerrechtlich Schleswig annektiert hatte. Durch Einspruch der Großmächte England und Russland mussten der Deutsche Bund und Preußen trotz militärischer Erfolge in eine internationale Regelung einwilligen, die den Status-quo-Zustand wiederherstellte. Die deutsche Nationalbewegung empfand dies als schwere Niederlage.
 
Ende 1863 stellte der dänische König die im 2. Londoner Protokoll 1852 getroffene Lösung erneut in Frage. Die neue dänische Verfassung bezog nämlich Schleswig in den Gesamtstaat ein und war damit eine grobe Verletzung des Londoner Protokolls. Ein Aufflammen des nationalen Protestes in Deutschland, der Liberale und Demokraten, Groß- und Kleindeutsche, miteinander verband, war die Folge. Während die Mittelstaaten die nationale Volksbewegung unterstützten und mit ihr gemeinsam den nationalen Krieg forderten, stellte Bismarck sich auf den Boden des Völkerrechts und erschien somit vor den europäischen Mächten als derjenige, der für die Wahrung des seinerzeit geschlossenen europäischen Vertrages eintrat. Auf diese Weise vermied er nicht nur die Intervention Englands und Russlands, wie sie 1848/49 gedroht hatte, sondern zwang auch Österreich zu gemeinsamen Maßnahmen mit Preußen. Die Anerkennung des Nationalitätenprinzips, wie dies die deutschen Mittelstaaten forderten, hätte für die Donaumonarchie eine Zerreißprobe bedeutet und konnte deshalb von der Wiener Regierung nicht zugelassen werden. Bismarck verlor sein Fernziel, über eine kriegerische Lösung eines Tages die Herzogtümer für Preußen zu erwerben, dabei nicht aus dem Auge. Da Holstein zum Deutschen Bund gehörte, setzten Österreich und Preußen die Bundesexekution durch, mit deren Vollzug sie auch beauftragt wurden. Nach einem relativ kurzen erfolgreichen Feldzug, bei dem vor allem der Sturm auf die Düppeler Schanzen die nationalen Leidenschaften entfachte, musste Dänemark im Friedensvertrag von Wien 1864 die Herzogtümer abtreten. Besetzung und Verwaltung wurden vorerst von den beiden Siegermächten im »Kondominium« (= gemeinsame Herrschaft) übernommen. Im Herbst 1865 wurde das Kondominium aufgegeben; Preußen erhielt die Verwaltung Schleswigs, Österreich die Holsteins. Zugestanden erhielt Preußen das Recht, einen Kanal durch holsteinisches Gebiet zu bauen. Bismarck, anfänglich in der aufgebrachten deutschen Öffentlichkeit als Verräter an der nationalen Sache angeprangert, konnte mit diesem Erfolg die öffentliche Meinung in Deutschland für sich einnehmen; man begann, seine Politik differenzierter zu betrachten.
II
Deutsch-Dänische Kriege,
 
die um die staatliche Zugehörigkeit Schleswig-Holsteins geführten Kriege zwischen dem Deutschen Bund und Dänemark (1848-50) sowie zwischen Preußen/Österreich und Dänemark (1864):
 
 1) Der D.-D. Krieg 1848-50 entbrannte um die von Dänemark versuchte Eingliederung des mit Holstein (nicht aber mit dem Deutschen Bund) verbundenen Herzogtums Schleswig. 1846 erklärte König Christian VIII. im »offenen Brief« die weibliche Erbfolge des dänischen Königsgesetzes für Schleswig (auch für Lauenburg und einen Teil Holsteins) für verbindlich, womit die traditionelle Erbfolge im Mannesstamm, die in den Gebieten beim Aussterben der regierenden Linie Dänemarks die Augustenburger Linie des Hauses Oldenburg als Nachfolger gebracht hätte, außer Kraft gesetzt wurde. Als im März 1848 in Dänemark die nationalliberalen Kräfte (»Eiderdänen«), die für den Anschluss ganz Schleswigs bis zur Eider votierten, mit der Regierungsbildung betraut wurden, bildeten die schleswig-holsteinischen Stände ihrerseits eine provisorische Regierung; diese wurde zum Rücktritt gezwungen, als Preußen, das im Auftrag des Deutschen Bundes erfolgreich zu Hilfe geeilt war, unter britischem und russischem Druck den von der Frankfurter Nationalversammlung nur unter Protest akzeptierten Waffenstillstand von Malmö (26. 8. 1848 schließen musste. Nachdem die Dänen kurze Zeit später diesen Waffenstillstand gebrochen hatten, folgte der erneuten dänischen Niederlage am 2. 7. 1849 der preußisch-däniche Friede von Berlin. Die allein weiterkämpfenden schleswig-holsteinischen Truppen unterlagen. Der Deutsche Bund lieferte 1851 Schleswig, Anfang 1852 auch Holstein den Dänen aus. Im Londoner Protokoll vom 8. 5. 1852 setzten die Großmächte fest, dass die weibliche Erbfolge für die dänische Gesamtmonarchie gelten und die Linie Glücksburg des Hauses Oldenburg nach dem Tod des kinderlosen Königs Friedrich VII. folgen sollte.
 
 2) Der D.-D. Krieg von 1864 entbrannte an dem Versuch Dänemarks, die Status-quo-Regelung von 1852 für Schleswig-Holstein aufzuheben. König Christian IX. unterstrich mit der Unterzeichnung einer Gesamtstaatsverfassung 1863 die dänischen Ansprüche auf die Elbherzogtümer. Die dadurch ausgelöste Welle nationaler Empörung nutzte O. von Bismarck zu einem gemeinsamen Vorgehen Preußens und Österreichs. Die ultimativ vorgetragenen österreichischen Forderungen lösten den Krieg aus. Preußische und österreichische Truppen überschritten am 1. 2. 1864 die Grenze zu Schleswig und Holstein, besetzten Schleswig und Jütland (Erstürmung der Düppeler Schanzen, 18. 4.; Übergang nach Alsen, 29. 6.). Im Wiener Frieden vom 30. 10. 1864 musste Dänemark ganz Schleswig-Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich abtreten.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Deutschland: Die deutsche Einigung im 19. Jahrhundert
 

Universal-Lexikon. 2012.