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Protokoll
Besprechungsprotokoll; Memo; Sitzungsprotokoll; Niederschrift; Netzwerkprotokoll; Verbindungsprotokoll; Übertragungsprotokoll; Netzprotokoll; (z.B. höfisches) Zeremoniell; Zeremonie

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Pro|to|koll [proto'kɔl], das; -s, -e:
wortgetreue oder auf die wesentlichen Punkte beschränkte schriftliche Fixierung der Aussagen, Beschlüsse o. Ä. während einer Sitzung o. Ä.:
[das] Protokoll führen; etwas im Protokoll festhalten.
Syn.: Aufzeichnung, Bericht, Niederschrift.
Zus.: Ergebnisprotokoll, Gedächtnisprotokoll, Gerichtsprotokoll, Sitzungsprotokoll, Tonbandprotokoll, Vernehmungsprotokoll.

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Pro|to|kọll 〈n. 11
1. gleichzeitig erfolgende od. erfolgte (wortgetreue) Niederschrift einer Verhandlung od. eines Verhörs
2. Gesamtheit der Regeln für Höflichkeit u. angemessene Form im diplomat. Verkehr, diplomat. Etikette
3. 〈EDV〉 Gesamtheit der standardisierten Regeln u. Vereinbarungen für die Datenübertragung innerhalb u. zwischen Computernetzwerken
● Chef des \Protokolls Diplomat, der für die Einhaltung des Protokolls verantwortlich ist; \Protokoll eines Prozesses; ein \Protokoll anfertigen, aufnehmen; das \Protokoll führen; das \Protokoll schreibt vor, dass ...; laut \Protokoll hat der Angeklagte ...; eine Aussage zu \Protokoll geben, zu \Protokoll nehmen [<mlat. protocollum <mgrch. protokollon; <grch. protos „der erste“ + kolla „Leim“; urspr. ein den amtl. Papyrusrollen vorgeleimtes Blatt mit Angaben über Entstehung u. Verfasser des Papyrus] Siehe auch Info-Eintrag: Protokoll - info!

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Pro|to|kọll , das; -s, -e [mlat. protocollum < mgriech. prōtókollon, eigtl. = (den amtlichen Papyrusrollen) vorgeleimtes (Blatt), zu griech. prõtos (proto-, Proto-) u. kólla = Leim]:
1.
a) wortgetreue od. auf die wesentlichen Punkte beschränkte Niederschrift über eine Sitzung, Verhandlung, ein Verhör o. Ä.:
ein polizeiliches P.;
etw. im P. festhalten;
[das] P. führen (den Ablauf, Verlauf von etw. schriftlich festhalten);
etw. zu P. geben (etw. äußern, aussagen, damit es protokollarisch 1 a festgehalten wird);
etw. zu P. nehmen (etw. protokollarisch 1 a festhalten);
b) (bes. Fachspr.) genauer Bericht über Verlauf u. Ergebnis eines Versuchs, Heilverfahrens, einer Operation o. Ä.:
ein genaues P. einer Sektion;
das P. eines physikalischen Versuchs.
2. <o. Pl.> für den diplomatischen Verkehr verbindliche Formen; diplomatisches Zeremoniell:
ein strenges P.;
das P. des Staatsbesuchs ändern.
3. (EDV)
a) Festlegung von Standards u. Konventionen für eine reibungslose Datenübertragung zwischen Computern;
b) Aufzeichnung der auf einem Computer ablaufenden Vorgänge.
4. (landsch.) polizeiliches Strafmandat bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

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Protokoll,
 
Übertragungsprotokoll.

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Pro|to|kọll, das; -s, -e [mlat. protocollum < mgriech. prōtókollon, eigtl. = (den amtlichen Papyrusrollen) vorgeleimtes (Blatt), zu griech. prõtos (↑proto-, Proto-) u. kólla = Leim]: 1. a) wortgetreue od. auf die wesentlichen Punkte beschränkte Niederschrift über eine Sitzung, Verhandlung, ein Verhör o. Ä.: ein polizeiliches P.; ein P. der Zeugenaussagen; ein P. anfertigen, aufsetzen, verlesen, vorlesen, unterschreiben, genehmigen; „Wir werden ein P. aufnehmen“, sagt der erste Beamte, ein Revierinspektor (Sobota, Minus-Mann 45); etw. ins P. aufnehmen, im P. festhalten; *[das] P. führen (den Ablauf, Verlauf von etw. schriftlich festhalten): Ich war lediglich Beisitzer - ich hatte ... nur das P. zu führen (Kirst, 08/15, 854); etw. zu P. geben/(selten:) bringen (etw. äußern, aussagen, damit es ↑protokollarisch 1 a festgehalten wird): Vor der Kontrollkommission gab der Kreissekretär ... zu P., er hätte den Arzt bewogen, den Fall zu vertuschen (Loest, Pistole 233); etw. zu P. nehmen (etw. ↑protokollarisch 1 a festhalten): der Beamte nahm die Aussage zu P.; b) (bes. Fachspr.) genauer Bericht über Verlauf u. Ergebnis eines Versuchs, Heilverfahrens, einer Operation o. Ä.: ein genaues P. einer Narkose, einer Sektion; Schon dieser Umfang lässt erkennen, dass hier weniger ein Resümee geboten wird als das P. einer Suche (Reich-Ranicki, Th. Mann 170). 2. <o. Pl.> für den diplomatischen Verkehr verbindliche Formen; diplomatisches Zeremoniell: ein strenges P.; das P. des Staatsbesuchs festlegen, ändern; gegen das P. verstoßen; 3. (landsch.) polizeiliches Strafmandat bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr: ein P. bekommen.

Universal-Lexikon. 2012.